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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Benjamin P. •

Frage an Daniela Ludwig von Benjamin P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Ludwig,

Ich begrüße Sie im Amt als neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Sie können es nur besser angehen als Ihre Vorgängerin. Hierbei wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

Interessieren würde mich im Speziellen Ihre Sicht der gängigen Handhabe „Cannabis und Teilnahme am Straßenverkehr“. Dass das berauschte Führen eines KfZ weiterhin sanktioniert werden muss, sollte selbstverständlich sein und außer Frage stehen.
Der vorhergehende Fragesteller bringt es eigentlich gut auf den Punkt; das ganze Konzept „Medizinisch-psychologische Untersuchung“ ist , mit Verlaub, ein Witz.
Planen Sie während Ihres in Aussicht gestellten offenen Dialoges mit den Vertretern aller Positionen im Thema ebenfalls eine Überarbeitung des Verwaltungsrechtes und der FeV? Können wir hier auch von anderen Ländern lernen? Sollte für Cannabis nicht mindestens ein vergleichbarer Grenzwert an aktivem Wirkstoff wie bei Alkohol gelten? Wie ist die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. Anordnung einer MPU nach einmaligem Konsum und Teilnahme am Straßenverkehr zu rechtfertigen? Reicht unser Bußgeldkatalog hier nicht aus?
Zudem wird im Umgang mit Alkohol kein Abbauprodukt desselben für die Fahrtüchtigkeit als ausschlaggebend gewertet - welche Rechtfertigung sollte es für das Bestehen bei Cannabis geben?

Für Ihre Beantwortung und Einschätzungen bedanke ich mich vorab.

Viele Grüße,
B. P.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 07. November 2019, in der Sie mich zum neuen Amt beglückwünschen und Ihre Sicht auf das Thema Cannabis und Teilnahme am Straßenverkehr darlegen.

In Deutschland sehe ich eine große gesellschaftliche Spaltung gerade beim Thema Cannabis. Um diese zu überwinden, habe ich deutlich gemacht, dass für mich der Dialog bei der Ausgestaltung meiner Politik eine sehr große Rolle spielt. Ich möchte zeigen, dass es beim Thema Drogen nicht um Verbotspolitik geht, sondern darum, Menschen mit ihren Sorgen und Problemen zuzuhören und Suchtkranken zu helfen. So will ich neue Ansätze in der Suchtpolitik angehen und damit auch einer stark polarisierten Debatte entgegenwirken.
Dazu gehört auch, mit vielen Experten, Verbänden und Regierungsvertretern im In- und Ausland zu sprechen. Ideen gibt es viele; einige davon werden in anderen Ländern erprobt. Ich möchte wissen, was machen diese anders und vielleicht besser als wir? Sie sehen, ich bin voll im Dialog- und Meinungsbildungsprozess. Dieser umfasst eben nicht nur die eine große Frage: Legalisierung ja oder nein? Sondern er umfasst auch weitergehende Fragen wie z.B. die von Ihnen angesprochene Thematik Cannabis und Teilnahme am Straßenverkehr. Insofern danke ich Ihnen für Ihre E-Mail, die mit dazu beiträgt, mir eine Meinung zu bilden.

Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Thematik ist festzuhalten, dass im Rahmen von Verkehrskontrollen für den Nachweis des Konsums von Cannabis sowohl der Gehalt an Tetrahydrocannbinol (THC) als auch der Gehalt von Abbauprodukten wie Tetrahydrocannbinolcarbonsäure (THC-COOH) - jeweils im Blut - von den Gerichten herangezogen werden. Als Grenzwert für THC hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2004 – ohne selber einen Grenzwert festzulegen - zu erkennen gegeben, dass es den von der Grenzwertkommission beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur festgelegten Grenzwert von 1 ng/ml THC bevorzugt. Des Weiteren kann nach ständiger Rechtsprechung - unter bestimmten Annahmen - vom Gehalt an THC-Abbauprodukten wie THC-COOH auf den Konsum von Cannabis rückgeschlossen werden. Hierzu legen die Gerichte einschlägige wissenschaftliche Studien zu Grunde, die in den jeweiligen Urteilen in Bezug genommen werden. Insbesondere kann die Menge an Abbauprodukten im Blut einen Schluss über die Anzahl der Konsumvorgänge zulassen. Dabei können einzelne Konsumvorgänge jedoch nicht exakt zugeordnet werden. Hierbei stellt der THC-COOH-Wert einen wichtigen Marker dar.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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