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Daniela Ludwig
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Frage von Jochen T. •

Frage an Daniela Ludwig von Jochen T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ludwig,
wir begruessen dass sie Juristin sind und somit vom Fach kommen,
wir wuerden gerne wissen ob es nicht gegen die Handlungsfreiheit Artikel2GG verstoesst wenn sie in der Bekaempfung der Kifferproblematik den Grenzwert von 1ng fuer Drogentests beibehalten denn damit wird ausser Acht gelassen dass diese Tests nicht zwischen legalem Industriehanf (der nicht berauscht )und der Droge unterschieden werden kann.Die Eu Rueckstandshoechtsmenge fuer THC betraegt 0,3%, somit darf der Buerger laut Eu Gesetzgebung THC im Koerper haben ohne etwas verbotenes getan zu haben warum sollten diese Leute Strafe erdulden?
Hochachtungsvoll J.T.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Fragen bei Abgeordnetenwatch.
Mir ist es zunächst wichtig, den gemeinsamen Dialog, für den ich in allen Bereichen stehen möchte, ebenso kritisch wie kontrovers zu führen, um möglichst alle Themengebiete der Drogen- und Suchtpolitik widerzuspiegeln und die unterschiedlichen Player mitzunehmen und mich auszutauschen.
Ich kann nachvollziehen, dass Ihnen genau Ihr individuelles Thema, nämlich der gesamte Sachverhalt rund um Grenzwerte bei Drogentests sehr unter den Nägeln brennt, aber ich bitte Sie auch um Verständnis und Geduld dabei, denn Detailfragen und spezialisierte Themenfelder werde ich gern zu einem späteren Zeitpunkt mit der dann dafür nötigen Ernsthaftigkeit und Sorgfalt beleuchten.
Gerne können Sie sich mit Ihren konkreten Fragen auch direkt an mein Büro wenden:
drogenbeauftragte@bmg.bund.de oder www.drogenbeauftragte.de

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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