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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Torsten K. •

Frage an Daniela Ludwig von Torsten K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ludwig,

in Zusammenhang mit der geplanten Urheberrechtsrichtlinie der EU interessiert mich ihre Meinung zu den Artikeln 11, ein europaweites Leistungsschutzrecht über einen Zeitraum von 20 Jahren, und Artikel 13, Vorzensur von Upload-Inhalten durch automatisierte Filter.
Um ihrer Meinungsbildung einen kleinen Hinweis zu geben. Ich werde im Mai 2019 niemandem meine Stimme geben, der sich damit wissentlich für die Gewinnmaximierung von Contentanbietern und gegen den freien Wissens- und Meinungaustausch im Internet stellt.

Danke für die Bearbeitung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen
T. K.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Mail zum aktuell auf europäischer Ebene gefundenen Kompromiss zur EU-Urheberrechtsreform.

Ihre Kritik und Sorgen kann ich nachvollziehen.
Sie werden mir jedoch sicherlich im Grundsatz zustimmen, dass Autoren, Künstler, Kreative, Musiker und andere Urheber auch in der digitalen Welt einen Anspruch darauf haben, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird.
Auf der anderen Seite soll eine Absicherung von Urheberrechten nicht dazu führen, dass das freie Internet eingeschränkt, dass also letztlich das Hochladen von Inhalten blockiert und damit in das hohe Gut der Meinungsfreiheit und -vielfalt eingegriffen wird. Ob genau dies aber die Folge des europäischen Kompromisses zum Urheberrecht wäre, wird in letzter Zeit auf den verschiedensten Ebenen und ganz massiv in der „Internet-Community“ diskutiert.
Wir nehmen die Sorgen und die Kritik an dem EU-Richtlinienentwurf sehr ernst und werden diese Sorgen bei der jetzt anstehenden Umsetzung in deutsches Recht berücksichtigen.

Konkret bedeutet dies, dass wir bei der nationalen Umsetzung keinen Anlass für die Plattformen geben werden, Upload-Filter einzusetzen – so wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Wir wollen vielmehr, dass Inhalte nach dem Prinzip „Bezahlen statt Blockieren“ hochgeladen werden. Im Einzelnen könnte dies wie folgt aussehen: Unterhalb einer (noch zu definierenden) Bagatellgrenze sollen Uploads von Lizenzgebühren frei sein. Oberhalb dieser Bagatellgrenze müsste die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke Lizenzen erwerben. Um diese Werke erkennbar zu machen, müsste der Urheber diese Werke mit einem digitalen Fingerprint kennzeichnen.

Wäre ein Inhalt durch den Urheber gekennzeichnet, aber (noch) nicht lizensiert, soll der Rechteinhaber mehrere Optionen haben: Er könnte eine Lizenz mit der Plattform abschließen, auf eine Lizenzierung verzichten oder – wenn er seinen Inhalt nicht verbreitet wissen will – die Löschung verlangen. Für Fälle ohne digitalen Fingerprint, etwa bestimmte Remixes, sollte eine Pauschallizenz gelten. Durch die pauschale Vergütung der Nutzung seiner Werke würde der Urheber/die Urheberin an der entsprechenden Wertschöpfung beteiligt werden. Der Upload etwa von Parodien, Persiflagen oder Kritik, aber auch Gifs oder Memes, ist nach der Richtlinie ausdrücklich lizenzfrei gestattet. Entscheidend ist: Die Gefahr des Overblockings ist ausgeschlossen.

Alles in allem führt dieser Lösungsansatz zu einem fairen Ausgleich zwischen Nutzern, Urhebern und Plattformen.

Nach den intensiven Diskussionen sind wir jetzt zuversichtlich, im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Urheberrechts-Richtlinie einen Weg beschreiten zu können, der die Meinungsfreiheit stärken und Nutzer besserstellen wird, bei dem Urheberwerke fair und effektiv vergütet werden und der die Plattformen einbinden und verpflichten wird. Wir hoffen, mit diesem Modell auch Vorbild für andere Mitgliedsstaaten sein zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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