Frage an Daniela Ludwig von Anne L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich habe mehrere Fragen:
1. Wie wird der doppelte Abiturjahrgang 2011 (G 8/G 9) in Bayern organisiert?
2. Kann man von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche wechseln?
3. Wer kontrolliert Entscheidungen der Gemeinde, bzw Entscheidungen des Landratsamtes? An wen können sich hier Bürger mit Beschwerden wenden?
Viele Grüße Anne Loreck-Schwab
Sehr geehrte Frau Loreck-Schwab,
vielen Dank für Ihre Fragen, die Sie selbstverständlich auch gerne direkt über meine Büros in Berlin oder Rosenheim an mich richten können.
Die benötigten Kontaktdaten finden Sie u.a. auf meiner Homepage unter www.daniela-raab.de.
Da es sich bei Ihrer 1. Frage um eine reine Landesangelegenheit handelt, würde ich Sie bitten, sich mit dieser Frage an meine Landtagskollegin Annemarie Bichel zu wenden. Sie wird Ihnen sicherlich Auskunft geben können.
Bei der 2. Frage ist folgendes zutreffend: PKV-Mitglieder können der GKV nur unter erschwerten Voraussetzungen beitreten.
Eine Versicherungspflicht in der GKV tritt dann in Kraft, wenn, nach Aufgabe der Selbständigkeit eine versicherungspflichtige Arbeitnehmerbeschäftigung von über 400,- € aufgenommen wird.
Zu den Fragen unter Punkt 3 lässt sich sagen, dass bei Entscheidungen der Gemeinde als Widerspruchsbehörde das Landratsamt zuständig ist. Bei Entscheidungen des Landratsamtes wiederum, kann man sich an die Regierung von Oberbayern wenden.
Genauere Details können auch immer dem Rechtsbehelf entnommen werden, der jedem Bescheid anhängt.
In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Daniela Raab, MdB