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Daniela Ludwig
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Frage von Felix H. •

Frage an Daniela Ludwig von Felix H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ludwig,

das verbindliche Lobbyregister wurde kurzfristig aus dem Koalitionsvertrag der "GroKo" gestrichen. Dies obwohl die SPD eine Einführung unterstützen würde. Derweil fällt Deutschland bei der Wahrgenommen Korruptionsbekämpfung gemäß "Transparency International" um zwei Plätze zurück.
Über den Ausgang des Antrages von Linken und Grünen der am 22.02. gestellt wurde und ebenso auf die Einführung eines Lobbyregisters drängt ist bisher noch nichts bekannt.
Können Sie erklären warum sich die Unionsparteien derart gegen mehr Transparenz durch ein Lobbyregister wehren?
Würden Sie persönlich einen guten Gesetzesentwurf, der in diese Richtung geht aktiv unterstützen?
Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße
F. H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der Ablehnung eines Lobbyregisters.

In der Tat hat die Fraktion die Linke einen Gesetzentwurf und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag vorgelegt, in denen jeweils die Einführung eines Lobbyregisters gefordert wird. Ziel sei es, eine öffentlich-demokratische Kontrolle der Einflussnahme der Interessen auf staatliche Entscheidungsprozesse zu ermöglichen.

Dieses Ziel ist durch die gestellten Forderungen jedoch nicht zu erreichen. Denn ich möchte eines direkt zu Anfang klarstellen: Der Deutsche Bundestag arbeitet bereits auf eine sehr transparente Art und Weise. Das hat selbst Transparency International in seinem Integritätsbericht 2012 festgestellt.

Wichtig ist aus meiner Sicht, dass das parlamentarische Verfahren viele Beteiligte einbezieht - und das öffentlich. Etwa durch öffentliche Anhörungen, Ausschusssitzungen, aus denen Abgeordnete berichten und zu guter Letzt natürlich durch die öffentlichen Debatten im Plenum.

Die Grünen und die Linken wollen nun eine neue Behörde und eine behördlich überwachte Registrierungspflicht vor einer Kontaktaufnahme zu Abgeordneten.

Aus meiner Sicht schränken wir damit jedoch das freie Mandat von Abgeordneten ein. Der freie Kontakt zu Abgeordneten muss dazugehören. Ein Register kann auch nicht Auskunft darüber geben, ob es unzulässige oder rechtswidrige Beeinflussung gegeben hat oder ob ein Abgeordneter ggf. selbst Kontakt mit einem Unternehmen aufgenommen hat, um sich über die Praxis zu informieren.

Ein solches Register würde stattdessen in diverse Grundrechte eingreifen: in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Berufsfreiheit und vor allem der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz. Danach haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände das Recht, im gesamten Bereich der Arbeits-und Wirtschaftsbedingungen ihre Interessen gegenüber dem Staat zu verfolgen. Ein mit Offenbarungspflichten für sie verbindliches Lobbyistenregister ist damit unvereinbar. Der Gesetzentwurf geht über diese Bedenken einfach hin.

Das Ziel der Debatte kann nur in der Grenzziehung zwischen legitimer Interessenvertretung und unzulässiger Manipulation liegen. Zur Durchsetzung dieser Grenze gibt es das Strafrecht. Wir haben dort erst vor wenigen Jahren mit §108e StGB die Grenze klar gezogen: Wer einem Abgeordneten einen ungerechtfertigten Vorteil als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass der Abgeordnete bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornimmt oder unterlässt, der macht sich strafbar.

Gerne möchte ich außerdem auf die seit 1972 vom Präsident des Deutschen Bundestages geführte, öffentliche Liste hinweisen, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Diese ist jederzeit einsehbar unter: https://www.bundestag.de/parlament/lobbyliste

Sehr geehrter Herr H., transparentes Arbeiten ist für mich sehr wichtig. Dazu gehört auch, dass ich möglichst vielen Parteien die Möglichkeit gebe, mir ihre Interessen darzulegen, sowohl schriftlich als auch im persönlichen Gespräch. Dabei kann ich Ihnen versichern, dass meine letztliche Einschätzung eines Themas und Entscheidung über einen Gesetzentwurf stets von mir selbst nach einer genauen Abwägung aller Interessen getroffen wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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