Frage an Daniela Ludwig von Karlheinz Dr. O.
Hallo Frau Ludwig,
ich möchte heute gerne erfahren, ob sich ihre Haltung zum Thema TTIP, zu dem ich letztes Jahr schon einmal bei Ihnen angefragt hatte, im Lichte der aktuellen Veröffentlichungen durch Greenpeace verändert hat oder nicht.
Ihr Argument war ja im wesentlichen die Erhaltung/Schaffung von Arbeitsplätzen mit Hilfe dieses Abkommens gewesen.
Konkret möchte ich heute wissen, ob dieser Aspekt für Sie immer noch überwiegt, auch wenn rechtsstaatliche Prinzipien (private Schiedsgerichte), Prinzipien von Verbraucherschutz und Umweltweltschutz sowie Rechte von Arbeitnehmern dafür aufgegeben bzw. eingeschränkt werden müßten?
MfG
Dr. K. Otto
Sehr geehrter Herr Dr. Otto,
vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie mich erneut um eine Stellungnahme zum geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union (EU) mit den USA (TTIP) bitten. Weiterhin gilt für mich: Grundsätzlich liegt ein weltweiter Freihandel, der auf fairen Standards beruht, im deutschen und bayerischen Interesse. Zahlreiche Handelsabkommen haben sich für uns als sehr positiv erwiesen. Trotz berechtigter Bedenken in Einzelfragen, für deren Lösung im Rahmen der Verhandlungen wir mit Nachdruck eintreten, sollten wir nicht die immensen Vorteile der Freihandelsabkommen übersehen. Die Abkommen sind für unser exportabhängiges Land eine riesige Chance. Die Beseitigung von Zöllen und anderen Handelshemmnissen verbessert die Möglichkeiten unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Durch den Wegfall von doppelten Tests und Zertifizierungen sparen wir Kosten. Dabei ist für die CSU aber immer von zentraler Bedeutung gewesen, dass die hohen deutschen und europäischen Standards – im Arbeitsleben, beim Daten-, Umwelt- und Verbraucherschutz, bei der Daseinsvorsorge und bei der Gentechnik – nicht verhandelbar sind. Die Abkommen können vielmehr dazu beitragen, unsere hohen Standards auch zukünftig zu sichern. Daran ändert auch nicht, dass durch Greenpeace gewisse Informationen über die Verhandlungsdetails ans Licht gekommen sind. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ausverhandelte Kapitel, sondern nur um die Wiedergabe der Forderungen beider Seiten. Die von Ihnen genannten Punkte sind bisher immer noch nicht zuende verhandelt worden, daher kann ich dazu auch noch keine Stellung nehmen. Ich gehe aber nicht davon aus, dass unsere hohen Standards und Wertevorstellungen eingeschränkt werden müssen. Wir sind der Auffassung, dass TTIP als gemischtes Abkommen nach Abschluss der Verhandlungen auch der Zustimmung des Deutschen Bundestages und der anderen nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten bedarf. Daher muss ein Zugang von nationalen Abgeordneten auch zu konsolidierten Verhandlungsdokumenten, also EU- und US-Textvorschlägen zu den laufenden Gesprächen, sichergestellt sein. Die jetzt gefundene Möglichkeit, für diese besonders sensiblen Dokumente Leseräume auch für nationale Abgeordnete einzurichten (in Deutschland im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi) ist ein akzeptabler Kompromiss, der die Wahrung der Vertraulichkeit ermöglicht. Gleichwohl sind hier – etwa im Hinblick auf den Zugang für Mitarbeiter – noch Verbesserungen denkbar. Auch ich habe schon einen Lesetermin und werde ihn in Kürze nutzen, um mir die Dokumente persönlich anzusehen. Seien Sie versichert, wir Abgeordnete machen es uns nicht leicht, aber TTIP muss eine Chance erhalten. Unsere Verhandler arbeiten in unserem Interesse und die EU-Mitgliedsländer werden die Ergebnisse und auch die Teilergebnisse gewissenhaft prüfen, bevor es zu einer Abstimmung kommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB
P.S.: Das BMWi hat im Übrigen eine Übersicht der vielen bereits ergriffenen Maßnahmen zu Transparenz und Dialog bei TTIP veröffentlicht: ( http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/TTIP/transparenz-ttip.html ). Auch im Deutschen Bundestag finden öffentliche Plenardebatten oder Expertenanhörungen zu TTIP statt.