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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Verena E. •

Frage an Daniela Ludwig von Verena E.

Guten Tag Frau Ludwig,

Gibt es einen Grund warum Sie sich bei so einem zukunftswirksamen Thema wie das Frackingverbot nicht an der Abstimmung beteiligen? Die Umwelt-Schäden die dadurch z.B. in den USA und Australien dokumentiert sind kann man doch nicht ignorieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Verena Eiwen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Eiwen,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Frackingabstimmung in der vergangenen Woche.

Leider konnte ich in der vergangenen Woche nicht an den beiden Abstimmungen zum Thema Fracking teilnehmen, da ich aufgrund von Krankheit entschuldigt war.

Gerne nehme ich aber generell zum Thema Fracking Stellung. Eines möchte ich Ihnen dabei vorab versichern: Auch für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag genießt der Schutz von Gesundheit und Umwelt bei der Erdgasgewinnung Vorrang vor allen anderen Interessen! Dies gilt für konventionelles Erdgasfracking im Sandstein, wie es in Deutschland bereits seit etwa 50 Jahren praktiziert wird, ebenso, wie für Fracking in unkonventionellen Lagerstätten, dem Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein.

Das Bundeskabinett hat am 1. April vergangenen Jahres ein Gesetzes- und Verordnungspaket zur Erdgasförderung und zum sogenannten Fracking verabschiedet. Diese Entwürfe wurden daraufhin im parlamentarischen Verfahren diskutiert und Veränderungen wurden besprochen. Leider hat die SPD-Fraktion anschließend weiteren internen Beratungsbedarf angemeldet und sah sich nicht in der Lage, das Gesetzgebungsverfahren wie geplant – und von den beiden federführenden SPD-Ressorts Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie seit Langem angestrebt – noch vor der sitzungsfreien Zeit im Sommer abzuschließen. Dies gilt bis heute.

Diese unnötige Verzögerung ist sehr bedauerlich, denn damit gilt bis auf Weiteres die derzeitige, aus Umweltsicht unbefriedigende und für die Wirtschaft mit erheblichen Unsicherheiten behaftete Rechtslage weiter.

Deshalb halte ich es für dringend geboten, das von der Bundesregierung vorgelegte Regelungspaket zum Fracking zeitnah zu verabschieden. Einer Arbeitsgruppe der Koalition ist es vor der Sommerpause des vergangenen Jahres gelungen, letzte Schutzlücken in den Entwürfen zu schließen. Unter anderem wollen wir –dies war uns als CSU-Landesgruppe besonders wichtig – die sogenannte 3000m-Grenze streichen. Unkonventionelles Fracking soll auch außerhalb der absoluten Verbotsgebiete erst einmal grundsätzlich verboten sein, und das unabhängig von der Tiefe der Bohrung. Auch beim Schutz der Lebensmittelerzeugung und dem Umgang mit dem Lagerstättenwasser sind wir noch einmal zu schärferen Regelungen gekommen.

Für den Gesundheits- und Umweltschutz wären die neuen Regelungen ein erheblicher Schritt nach vorn. Bitte bedenken Sie die Ausgangslage: Gegenwärtig ist Fracking, und zwar sowohl das konventionelle als auch das unkonventionelle, in Deutschland keinesfalls verboten.

Das Gegenteil ist der Fall: Weder unser Umwelt-, noch unser Bergrecht werden den spezifischen Gefahren dieser Technologie wirklich gerecht, und auch eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach geltendem Recht nicht sichergestellt. Beides können wir mit den vorliegenden Entwürfen ändern. Ich hoffe insofern, dass sich unser Koalitionspartner doch noch in naher Zukunft bereit erklärt, dass Gesetzgebungsverfahren abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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