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Daniela Ludwig
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Frage von Ulrich O. •

Frage an Daniela Ludwig von Ulrich O. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ludwig,

soeben hat die große Koalition beschlossen, dass nur ein Sonderermittler die NSA Selektorenliste einsehen soll - dieser muss auch noch formal von der Bundesregierung bestätigt werden. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss soll dann von diesem Beauftragten unterrichtet werden.

Dies ist, als ob Sepp Blatter persönlich eine Vertrauensperson bestellen würde um den untersuchenden Behörden einen Einblick in alle für den Korruptionsskandal relevanten Unterlagen zu geben.

Die Vertrauensperson hat damit mehr Macht, als das Parlament - das einzige direkt vom Volk legitimierte Organ.

Inwiefern können Sie diese Entscheidung mit Ihrer Stellung als Mitglied des Bundestags vereinbaren?

Wie beeinflusst die Entscheidung der Bundesregierung Ihr Selbstverständnis als Volksvertreterin?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Oberender

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Oberender,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Einsichtnahme in die Selektorenliste der NSA.

Eines möchte in dieser Debatte zunächst betonen: Die deutschen Gesetze gelten für alle, auch für die Arbeit der Geheimdienste, ausnahmslos. Gleichzeitig sind wir auf die Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Geheimdiensten angewiesen. Diese haben in der Vergangenheit sehr zur Sicherheit in Deutschland und Europa beigetragen. Für die erfolgreiche Arbeit der Nachrichten- und Geheimdienste ist Vertraulichkeit aber oft nicht vermeidbar.

Zur Kontrolle dieser Arbeit durch den Bundestag habe ich bereits in einer anderen Antwort bei Abgeordnetenwatch Stellung genommen: "Die jetzt diskutierte Zusammenarbeit zwischen BND und NSA basiert auf einem "Memorandum of Agreement", das seinerzeit vom damaligen Kanzleramtschef Frank-Walter Steinmeier ausgehandelt wurde. Ob sich alle Beteiligten stets auch an alle Abkommen gehalten haben, wird derzeit intensiv geprüft. Grundsätzlich unterliegen die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienst einer ständigen Kontrolle durch den Deutschen Bundestag. Das Parlamentarische Kontrollgremium, die G10-Kommission und das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses nehmen diese Aufgabe sehr ernst. Gleiches gilt für den NSA-Untersuchungsausschuss, wo derzeit untersucht wird, ob es Verstöße gegen die Rechtslage gab. "

Die Aufklärung muss natürlich auch die Selektorenliste umfassen. Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner SPD darauf geeinigt, dass der ehemalige Bundesverwaltungsrichter Kurt Graulich als Sonderermittler diese Liste überprüfen wird. Es geht hier um eine Vorsichtung, deren Ergebnisse abzuwarten sind, bevor weitere Konsequenzen gezogen werden. Ein erster Bericht von Herr Graulich soll voraussichtlich im September vorliegen. Es gibt aus der Vergangenheit mehrere Beispiele dafür, wie sich das Instrument des Sachverständigen im Parlamentarischen Kontrollgremium bewährt hat. Die Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragen ist im Übrigen auch ein gesetzlich explizit vorgesehenes Instrument zur Aufklärung. Insofern sehe ich hier keine Einschränkung der parlamentarischen Kontrolle, der ich auch nicht zustimmen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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