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Daniela Ludwig
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Frage von Dr. Karlheinz O. •

Frage an Daniela Ludwig von Dr. Karlheinz O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ludwig,

das geplante TTIP-Abkommen sieht private Schiedsgerichte vor, womit m.E.fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien aufgegeben werden.
Werden Sie dem Abkommen zustimmen, falls diese Bestimmung nicht gestrichen wird, bzw. werden Sie sich für eine Streichung einsetzen?

Dr. K.Otto

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Sehr geehrter Herr Dr. Otto,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mich nach meiner Haltung zu TTIP und den damit zusammenhängenden privaten Schiedsgerichten fragen.

Der Investitionsschutz und die Investor-Staat-Schiedsverfahren werden derzeit viel diskutiert. Im Deutschen Bundestag haben wir uns bereits am 16. Januar diesen Jahres hiermit auseinandergesetzt. Zwischen entwickelten Rechtsstaaten mit funktionierenden Gerichten bedarf es nicht zwingend eines gesonderten Investitionsschutzes – der ursprünglich für Investitionen in Ländern mit weniger entwickelter Rechtskultur gedacht war. Viele kleinere EU-Mitgliedstaaten und auch Vertreter des deutschen Mittelstandes betonen aber die Vorzüge eines solchen Systems – das ja auch Deutschland bereits in 130 Abkommen verankert hat. Gerade für mittelständische Unternehmen können Schiedsverfahren vorteilhaft sein, gegenüber Prozessen vor lokalen US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten. Im Rahmen der TTIP-Gespräche waren die Verhandlungen zum Investitionsschutz ausgesetzt, weil die Kommission eine öffentliche Konsultation auswerten musste. Auf der Grundlage der jetzt vorgestellten Ergebnisse wird die Kommission Vorschläge erarbeiten, über die dann mit den EU-Mitgliedstaaten beraten wird. Ziel ist eine gemeinsame Verhandlungsposition der EU gegenüber den USA. Ob und in welcher Form Investitionsschutz in die TTIP einbezogen wird, kann erst nach Abschluss der Gesamtverhandlungen und Prüfung des Ergebnisses entschieden werden. Wir sind der Ansicht, dass die Verhandlungen über TTIP die Möglichkeit bieten, den bislang sehr uneinheitlichen Investitionsschutz zu reformieren und fortzuentwickeln. Dabei muss weiterhin gelten, dass der Gesetzgeber durch die Regelungen nicht die Möglichkeit verliert, über den Status quo hinaus neue, auch weitergehende Umwelt-, Sicherheits- und Gesundheitsstandards zu schaffen und dass umfassende Transparenz besteht (Veröffentlichung von Urteilen, Richterauswahl). Auch die Einführung einer Berufungsmöglichkeit wäre sinnvoll.

Letztlich bleibt abzuwarten, wie der Vertragstext, der bisher noch nicht final vorliegt, mit dem Investitionsschutz umgehen wird. Insofern ist meine Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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