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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Ulrich O. •

Frage an Daniela Ludwig von Ulrich O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ludwig,

sicher haben Sie die Presseberichte über die neuen beruflichen Aufgaben von Dirk Niebel gehört.

Ich empfinde dieses Gebahren als moralisch verwerflich und im höchsten Maße schädlich für das Ansehen der Politik: Scheinbar sehen führende Politiker und selbst Regierungsmitglieder ihre Aufgaben im Bundestag nur als Drehtür hinein in lukrative Wirtschaftspositionen. Ebenso scheinen viele Politiker aus der Wirtschaft zu kommen, um für namhafte Unternehmen Lobbyarbeit zu leisten.
Das Vertrauen in die Arbeit unserer Politiker wird damit nachhaltig geschmälert; die Folge sind Politikverdruss und politische Lethargie - erschreckende Symptome für jede Demokratie.

Deshalb meine Fragen an Sie:

Setzen Sie sich _aktiv_ für eine sogenannte Karenzzeit beim Wechsel zwischen Politik und freier Wirtschaft ein? Wenn ja, wieviele Monate bzw. Jahre fordern Sie?
Falls nein: Wie begründen Sie diesen Standpunkt und wie steht Ihre Partei dazu?

Wie stehen Sie zur Offenlegung von Lobbyistenkontakten und insbesondere zur namentlichen Nennung der Lobbyvertreter, die über einen Bundestagsausweis verfügen?

Wie verhindern Sie, dass Lobbyvertreter durch gezielte (Des)information Ihre Entscheidungsfähigkeit negativ beeinflussen?

Vielen Dank für Ihre Antwort,

mit freundlichen Grüßen,

Ulrich Oberender

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Oberender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mehrere Aspekte des Lobbyismus in der deutschen Politik kritisieren.

Unter anderem sprechen Sie dabei den Wechsel von Politikern in neue Positionen in der Wirtschaft an. Eine Karenzzeit für den Wechsel von der Politik in die freie Wirtschaft lehnen wir als CDU/CSU-Fraktion aus mehreren Gründen ab. Zunächst werden viele der Tätigkeiten, die Politiker übernehmen, diesen aufgrund Ihrer Führungs- und Fachkompetenz angeboten, die sie im politischen Bereich gesammelt haben. Darüber hinaus ist eine klare Definition solcher Tätigkeiten, die als unangemessen gelten sollten, sehr schwierig. Die öffentliche Wahrnehmung ist hier sehr unterschiedlich und klare Kriterien sind kaum zu finden. Ebenso ist es unmöglich effektive Sanktionsmöglichkeiten für einen Regelbruch zu finden. Zuletzt stellt sich noch eine grundlegende, verfassungsrechtliche Frage: durch eine gesetzliche Regelung über eine Karenzzeit könnte das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl eingeschränkt werden.

Die namentliche Nennung der Lobbyvertreter, die über einen Bundestagsausweis verfügen, wird bereits praktiziert. Eine öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter wird seit 1972 vom Präsidenten des Deutschen Bundestages geführt und auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht. Darin aufgeführt werden solche Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Um in diese Liste aufgenommen zu werden, müssen der Name und Sitz des Verbandes, die Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, sein Interessenbereich, die Mitgliederzahl, die Anzahl der angeschlossenen Organisationen, die Namen der Verbandsvertreter und die Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz von Bundestag und Bundesregierung angegeben werden. Nur wer in dieser Liste aufgenommen ist, kann auch einen Bundestagsausweis beantragen. Des Weiteren besteht ein verbindliches Lobbyistenregister über die von CDU und CSU initiierte "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung".

Als letztes fragten Sie, wie ich verhindere, dass Lobbyvertreter durch gezielte (Des-)Information meine Entscheidungsfähigkeit negativ beeinflussen. Hier kann ich Ihnen versichern: Genau wie meine Kollegen treffe ich keine Entscheidung leichtfertig sondern nur nach reiflicher Überlegung. Das heißt, dass ich selbst alle Seitens eines Problems bedenke und die verschiedenen Standpunkte abwäge ohne mich einseitig von einer bestimmten Interessengruppe beeinflussen zu lassen.

Lassen Sie mich zuletzt aber noch etwas grundsätzliches feststellen: Dass sogenannte Lobbyvertreter, zu denen im Übrigen auch Rentenverbände, Gewerkschaften, kirchliche Organisationen oder Umweltverbände zählen, ihre Interessen artikulieren, ist wichtig für unsere parlamentarische Demokratie. Die Beteiligung verschiedener Interessengruppen ermöglicht eine informierte Entscheidung und verhindert gleichzeitig die Durchsetzung einseitiger Interessen zu Lasten des Gemeinwohls.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig, MdB

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