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Daniela Ludwig
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Frage von Ulrich O. •

Frage an Daniela Ludwig von Ulrich O.

Sehr geehrte Frau Ludwig,

mit großem Bedauern habe ich Ihre Zustimmung zum Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung vernommen. Zwar ist der Versuch Abgeordnetenbestechung unter Strafe zu stellen ebenso lobenswert wie mittlerweile auch verspätet, doch bleiben viele Fragen zur Wirkkraft des Gesetzesentwurfs:

Von Oppositionsseite kam der meines Erachtens notwendige Vorschlag, den Passus "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung" aus dem Entwurf zu streichen, da aus Sicht zahlreicher Experten "durch diese Formulierung die Wirksamkeit des Gesetzes massiv eingeschränkt würde".

- Wie kann einem korrputen Abgeordneten nun nachgewiesen werden, dass er oder sie tatsächlich korrput gehandelt hat? Glauben Sie als Juristin, dass eine derart vage Formulierung ein wirkungsvolles Gesetz ermöglicht, oder befürworten Sie diese Offenheit des Gesetzes vielleicht sogar?

- Auch an dieser Stelle sei der Verweis auf die Diätenerhöhung erlaubt. Da Sie ja - wie aus Ihrem Abstimmungsverhalten zu entnehmen - der Meinung sind, dass Abgeordnete die Privilegien eines Bundestrichters zustünden, frage ich mich, weshalb Sie nicht auch die gleichen Pflichten befürworten?

Als Lehrer bin ich mir bewusst, dass bereits die Annahme kleiner Geschenke disziplinarische Maßnahmen zur Folge haben kann, da Bestechlichkeit den ganzen Beamtenstand gefährdet. Ebenso steht es um Richter, die Unbestechlichkeit sogar zu ihrem höchsten Gut gemacht haben.

Doch wie steht es um die Abgeordneten des Bundestages? Wollen die Repräsentaten des deutschen Volkes ernsthaft bei sich selbst weniger strikte Standards anlegen, als sie für Tausende Diener des Staates gelten?
Müssen Sie und Ihre Fraktionsmitglieder denn einen klares Gesetz fürchten?
Ich hoffe nicht.

- Wieso sind Großspenden an Parteien weiterhin erlaubt, dienen sie doch keinem anderen Zweck als der positiven Beeinflussung einer Partei?

Ich freue mich auf Ihre ausführliche Antwort,

mit besten Grüßen,

Ulrich Oberender

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Oberender,

ich habe Ihnen bereits in meiner vorherigen Antwort sehr ausführlich u.a. bezüglich der Diätenerhöhung geantwortet.

Was das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung betrifft, so bin ich mir sicher, dass Korruption bei Deutschen Abgeordneten nur in ganz seltenen Fällen vorkommt und dies dann auch entsprechend der neuen Regelungen geahndet wird.

Andererseits kann und darf es nicht richtig sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter für jeden Kaffe, zu dem er möglichweise eingeladen wird, rechtfertigen muss. Es ist wichtig und gewünscht, dass wir Kontakt zu Vereinen, Firmen und sonstigen Organisationen halten, um uns auch deren Meinung anzuhören und gegebenenfalls sogar deren Interessen mit in unsere Arbeit einfließen zu lassen. Probleme aus möglichst vielen Blickwinkeln betrachten zu können und auch aus der Praxis unterrichtet zu werden ist wichtig, um im Interesse der Beschäftigten und Deutschlands zu handeln und sollte nicht generell im Vorfeld verurteilt werden.

Großspenden werden übrigens meist auf alle Parteien verteilt und sind ein wichtiger Bestandteil der Parteiarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig, MdB

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