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Daniela Ludwig
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Frage von Carmen F. •

Frage an Daniela Ludwig von Carmen F. bezüglich Recht

Hallo Frau Ludwig,

vielen Dank für ihre Antworten zu meinen Fragen.
eine habe ich aber noch:

Das Verfassungsgericht hat 25.07.12 in 3 Punkten für verfassungswiedrig erklärt.
Eine neue Form dieses Gesetzes, oder aber Regulierungen, im Sinne der Verfassungskritik, wurde nicht verabschiedet.

1. Macht es Sinn, wählen zu gehen, wenn das Ergebnis vom Verfassungsgericht wieder als rechtswidrig eingestuft wird?

2. Wieso ist es in einem Jahr nicht gelungen dieses Gesetz verfassungsgerecht neu zu gestalten. Obwohl klar war, daß die nächste Wahl 2013 stattfindet.

Ich bin ratlos, ob ich überhaupt wählen kann. Bitte helfen sie mir.

Mit freundlichen Grüßen
Carmen Fischer

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Fischer,

nach der von Ihnen angesprochenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war eine Änderung des Bundeswahlgesetzes notwendig geworden, um dauerhaft das sog. negative Stimmgewicht vermeiden zu können.

Seit Mai 2013 gelten daher die Bestimmungen des 22. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Dieses wurde gemeinsam mit den Fraktionen von SPD, FDP und Grünen bereits im Februar 2013 vom deutschen Bundestag abgestimmt und durchlief erfolgreich den Bundesrat.

Wir halten dazu am bewährten System der personalisierten Verhältniswahl fest, führen dazu aber ein Verfahren ein, das für Überhangmandate einen Ausgleich vorsieht. Alle Direktmandate sind künftig durch Zweitstimmen unterlegt, so dass im Ergebnis keine Überhangmandate mehr anfallen. Damit kann künftig auch auf eine gesonderte Regelung zum Ausscheiden bei Überhangkonstellationen verzichtet werden.

Sie können also beruhigt wählen gehen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB

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