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Daniela Ludwig
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Frage von Gabi G. •

Frage an Daniela Ludwig von Gabi G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Ludwig,
heute wende ich mich an Sie zum Thema
Beschäftigtendatenschutz:

Ist es aus Ihrer Sicht richtig,
dass z.B. durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine ”Lizenz zur Kontrolle" erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue,Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?
Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z. B. bei der Bahn, Lidl)!! Das neue “Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes” – eine Mogelpackung! ”Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes beinhaltet eine Fülle weiterer Regelungen, durch die die Erhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse von Arbeitgebern auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden. Im Ergebnis verschlechtert er die datenschutzrechtliche Situation von Beschäftigten grundlegend und erheblich.
Insgesamt bleibt es bei der Feststellung, dass das Gesetz die Befugnisse von Arbeitgebern zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung auf Kosten der Beschäftigten massiv ausweitet.”

Der Gesetzentwurf verdient den Namen “Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes” nicht. Der Schutz der Beschäftigtendaten tritt in diesem Entwurf hinter bisherige Regelungen zurück. Erhebungs-, Verarbeitungs- und damit Kontrollrechte der Arbeitgeber werden dann erheblich ausgeweitet. Richtiger wäre wohl der Name “Beschäftigtenausforschungserlaubnis-gesetz”. Dieser Meinung des Direktors und Leiters der Europäischen Akademie der Arbeit der Universität Frankfurt am Main, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft Herrn Prof. Dr. Peter Wedde schließe ich mich an und bitte Sie, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.

Welche Rechte von Beschäftigten werden nach Ihrer Meinung durch diesen Entwurf geschützt?
Warum dieser Schnellschuss?

Mit freundlichen Grüßen
Gabi Gottschling

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Gottschling,

für Ihre Frage zum Beschäftigtendatenschutz danke ich Ihnen.
Sie hatten einige Bedenken zum Gesetzentwurf geäußert, die wir von der Union in diesem Ausmaß nicht teilen. Die intensiven Diskussionen im Hinblick auf den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ haben jedoch noch weiteren Erörterungsbedarf gezeigt. Daher hat sich die Koalition entschlossen, das Vorhaben derzeit noch nicht abzuschließen.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass der Beschäftigtendatenschutz einen hohen Stellenwert für die Union hat. Wir halten es für wichtig, dazu ein eigenes Kapitel im Bundesdatenschutzgesetz einzuführen. Die bisherige Abdeckung in der Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit erscheint uns als nicht ausreichend; mit dem Gesetzentwurf wollen wir Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis geben. Dazu orientieren wir uns im Entwurf an der bisherigen Rechtsprechung und gehen sogar noch darüber hinaus – so soll die von Ihnen angesprochene verdeckte Videoüberwachung, wie etwa bei Lidl geschehen, in Zukunft ausdrücklich verboten werden. Nicht zu vergessen ist jedoch, dass die Frage des Arbeitnehmerdatenschutzes jedoch immer im Spannungsfeld zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Unternehmers und dem Recht der Arbeitnehmer auf informationelle Selbstbestimmung steht. Deshalb halten wir es für nötig, einen gerechten Ausgleich zu finden, der natürlich auch die Rechte der Arbeitgeber berücksichtigen muss. Wir sollten uns davor hüten, die Erhebung von Arbeitnehmerdaten durch einen Arbeitgeber reflexhaft als ungerechtfertigten Eingriff zu verurteilen. Viele personenbezogenen Daten werden zugunsten der Arbeitnehmer erhoben: Hierzu gehören beispielsweise Unternehmens- und Kapitalbeteiligungen, Bonus- und Rabattprogramme, gesundheitliche Vorsorgeprogramme und betriebliche Versicherungen.
Die jüngste Fassung des Gesetzentwurfes war zwar etwa von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) als ausgewogen gelobt worden. Gleichwohl wurden zuletzt sowohl von Seiten der Wirtschaft auch der Arbeitnehmer erhebliche Einwände vorgetragen, die aufgrund der Bedeutung des Themas für den betrieblichen Frieden es als notwendig erscheinen lassen, die Gespräche zu dem Entwurf zunächst fortzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig, MdB

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