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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Annette R. •

Frage an Daniela Ludwig von Annette R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ludwig,

Ich (seit vielen Jahren in muslimisch-christlicher Ehe mit Kindern) habe davon erfahren, dass über 60 Ihrer Kolleginnen und Kollegen einen Alternativentwurf zur rechtlichen Regelung der Beschneidung von Minderjährigen vorgelegt haben, der die Legalisierung dieses mit Risiken behafteten, schmerzhaften und irreversiblen Eingriffs von der Einwilligung ab dem Alter von 14 Jahren und nur durch zugelassene Fachärzte und nach ausführlicher Aufklärung vorsieht.

Können Sie diesem Alternativentwurf zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen, Annette Ryll

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Ryll,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch.

Das Urteil des Landgerichts Köln hat in seiner Entscheidung das Recht des betroffenen Kindes auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 GG in besonderem Maße hervorgehoben. Danach stellt der Eingriff eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB dar und ist für das Kind nicht nur vorteilhaft, sondern auch mit Risiken verbunden. Es handele sich deshalb nicht um eine ausschließlich positive medizinische Behandlung, die beispielsweise vom elterlichen Sorgerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 1626, 1629, 1631 BGB) als Ausfluss von Art. 6 Abs. 2 GG umfasst sein könne.

Die Entscheidung des Gerichts entfaltet keine über den konkreten Fall hinaus gehende rechtliche Bindungswirkung. Sie hat jedoch zu einer erheblichen Verunsicherung geführt – vor allem bei jüdischen und muslimischen Gläubigen. Obwohl andere Gerichte zuvor in vergleichbaren Verfahren zu einem anderen Abwägungsergebnis gelangt waren, mussten muslimische und jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger nunmehr befürchten, dass religiöse Beschneidungen von Jungen in Deutschland generell nicht mehr erlaubt seien. Auch Ärzte sind verunsichert, ob sie strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie künftig medizinisch fachgerechte Beschneidungen vornehmen.

Der Deutsche Bundestag hat daher am 19. Juli 2012 den Beschluss gefasst, unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung, die Bundesregierung mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs bis zum Herbst 2012 zu beauftragen. Der Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich in Deutschland zulässig ist.

Das Bundeskabinett hat am 10. Oktober 2012 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Er stärkt die rechtlichen Grundlagen für die Ausübung jüdischen und muslimischen Lebens in Deutschland – denn die Beschneidung von Jungen hat für Juden und Muslime eine zentrale religiöse Bedeutung. Sie zählt zu den konstitutiven Elementen im jüdischen Glauben. Auch im Islam gilt die Beschneidung gemeinhin als unverzichtbar. Sie stellt zudem den weltweit am meisten durchgeführten chirurgischen Eingriff dar. Zu berücksichtigen ist aber selbstverständlich auch, dass die Beschneidung einen irreversiblen Eingriff in die körperliche Integrität des Kindes darstellt und bei nicht fachgerechter Durchführung zu Komplikationen führen kann.

Aus Sicht der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird die geplante gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch den im Spannungsfeld stehenden verschiedenen Rechtsgütern gerecht. Daher werde ich sie im parlamentarischen Verfahren unterstützen und dem angesprochenen Alternativentwurf nicht zustimmen..

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB

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