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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Markus S. •

Frage an Daniela Ludwig von Markus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ludwig,

mit Interesse verfolge ich die öffentliche Diskussion um die Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten, mit noch größerem Interesse verfolgte ich die kürzliche Abstimmung im Bundestag zur Veröffentlichungspflicht der exakten Nebeneinkünfte. Im Wesentlichen wurde das Interesse an dem Thema durch die Veröffentlichungen über die Vortragshonorare des Herrn Steinbrück ausgelöst, dabei fielen mir unter Anderem die Wortmeldungen aus den Reihen der Regierungskoalition, speziell die des CSU-Generalsekretärs Alexander Dobrindt auf. Letzterer forderte Herrn Steinbrück öffentlich vehement auf, genaue Zahlen bezüglich seiner Honorare offenzulegen, welche er von der Finanzindustrie erhalten hat.
Das Abstimmungsverhalten der CDU/CSU und FDP und damit auch Ihres hat mich insofern sehr überrascht, eine schlüssige Erklärung für Ihre bzw. die CSU-Position in dieser Sache würde mich sehr interessieren.

Mit freundlichen Grüßen aus Rosenheim

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schmidhuber,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch.

Die intensive und hochbezahlte Vortragstätigkeit des jetzigen SPD-Kanzlerkandidaten hat eine breite Diskussion über die Nebentätigkeiten von Abgeordneten ausgelöst.
Ihre Frage nehme ich gerne zum Anlass, Sie über meine und die Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Transparenzregelungen für die Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu informieren.

Zunächst einige Fakten: Entgegen der öffentlichen Meinung üben von den derzeit 620 Abgeordneten des Bundestages etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltlichen Nebentätigkeiten aus. Betrachtet man die Berufsstruktur des Bundestages, so ist festzustellen, dass rund 30 Prozent Selbständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft stammen sowie freiberuflich tätig sind. Diese Kolleginnen und Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen. Ansonsten müssten sie erhebliche berufliche Nachteile nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag befürchten. Dies wiegt umso mehr, da Abgeordnete mit ihrem Mandat lediglich einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers übernehmen. Die Verankerung des Abgeordneten in seinem Beruf stärkt zudem seine Unabhängigkeit, auch gegenüber seiner eigenen Fraktion und Partei.

Klar ist aber auch: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten. Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte geschehen. Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war.
Auch Bundesverfassungsrichter haben im Urteil des BVerfG vom 04. Juli 2007 gerade nicht den „gläsernen“ Abgeordneten gefordert. Vielmehr kamen sie zu dem Ergebnis, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte und die Art der Tätigkeit ein taugliches Mittel sind, auf mögliche Interessenverknüpfungen und ihren Umfang hinzuweisen.

Ungeachtet der aktuellen Debatte besteht seit längerem Einigkeit, bei den Nebentätigkeiten von Abgeordneten noch mehr Transparenz herzustellen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürwortet eine deutlich erweiterte Stufenregelung. Die höchste Stufe der Einkünfte soll künftig im sechsstelligen Bereich liegen, damit die Größenordnung der Einkünfte klarer als bisher erkennbar wird.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB

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