Frage an Daniela Ludwig von Thomas B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Ludwig!
Es ist unglaublich!Eine Fahrpreiserhöhung bei Fernreisen um 4,6 %, die Online-Platzkartenpreiserhöhung von 2,50 auf 4,00 Euro und der Wegfall von Sparpreis 25 und 50 ergibt in der Summe eine immense Preiserhöhung!
Während ich in der Vergangenheit mit der Kombination von Sparpreis 25 oder 50 mit meiner Bahncard 25 für eine Fahrt Hannover - Berlin - Hannover mit ICE und Platzkarten
zwischen 48 und 58 EURO bezahlt habe, muss ich nunmehr einen Preis von 84 EURO kalkulieren!
Eine Frechheit, zu behaupten, die Sparpreise wurden selten in Anspruch genommen! Bei der Buchung war es in der Vergangenheit immer schwierig, noch Sparpreise zu bekommen.
Entweder, das Angebot war zu knapper als beworben oder der Zuspruch zu groß - aber irgendetwas stimmt hier nicht in der Argumentation der Bahn!
Es fällt schwer, bei einer derartigen Erhöhung, noch für die Bahn zu werben.
Wie stehen Sie, als Eigentümer der Bahn (BUND), zu dieser exorbitanten Erhöhung und was sehen Sie für Möglichkeiten, wieder attraktive Angebote in ausreichender Zahl anzubieten?
Viele Grüße
Thomas Bechinie
Sehr geehrter Herr Bechinie,
eine Einflussnahme auf das Bahnpreissystem ist nicht möglich, da Eisenbahnen des Bundes nach Artikel 87e Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form geführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bestätigt.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts werden Mitgestaltungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages an unternehmerischen Einzelentscheidungen der DB AG unter keinem verfassungsrechtlich denkbaren Gesichtspunkt für möglich erachtet.
Eine Einflussnahme auf die unternehmerischen Entscheidungen wäre auch nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes nicht statthaft. Seit der zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Bahnreform handelt es sich bei der DB AG um ein in privatrechtlicher Form geführtes, gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen in Form einer Aktiengesellschaft. Dieses ist den Regelungen des Aktiengesetzes unterworfen.
Die Kontrolle der DB AG erfolgt ausschließlich über deren Aufsichtsrat, in dem der Bund vertreten ist. Gemäß § 111 Abs. 4 Satz 1 Aktiengesetz scheidet jedoch ein direkter Einfluss des Aufsichtsrates auf das operative Geschäft des Unternehmens aus. Der Gesetzgeber hat in § 12 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) festgeschrieben, dass die Prüfung der zuständigen Behörden auf die Beförderungsbedingungen der DB AG begrenzt ist und dass die Beförderungsentgelte („der Preis“) und deren Ausgestaltung sowie besondere Angebote als Teil der unternehmerischen Entscheidung genehmigungsfrei sind.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB