Frage an Daniela Ludwig von Thorsten K. bezüglich Gesundheit
Wie stehen Sie/Ihre Partei zu der Forderung, psychotherapeutische Behandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen?
Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrter Herr Kwinn,
gerne möchte ich auf Ihre Frage antworten:
Die Psychotherapie wird auch weiterhin in nötigen Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Stellt der Hausarzt einen psychotherapeutischen Behandlungsbedarf fest, hat er den Patienten an den entsprechenden Facharzt, also Psychotherapeuten zu überweisen.
Eine sehr bedeutende Rolle spielt aber auch der Gemeinsame Bundesausschuss. Er beschließt in Richtlinien z.B. die Verhältniszahlen für einen allgemeinen bedarfsgerechten Versorgungsgrad sowie Maßstäbe für eine ausgewogene hausärztliche und fachärztliche Versorgungsstruktur. Ferner beschließt er die Übernahme oder den Beibehalt von Maßnahmen in den Heilmittelkatalog.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Raab, MdB