Frage an Daniela Ludwig von Anton H. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Raab!
Ich möche gerne wissen, wieso wir Jäger in unseren Grundrechten schlechter gestellt werden als jeder Verbrecher. Bei jedem Verbrecher braucht die Polizei eine gerichtliche Anordnung um seine Wohnung zu betreten. Beim Jäger nicht. Sonst wird seine Unzuverlässigkeit angenommen.
Früher sind in jedem Jägerhaushalt Waffen offen aufbewahrt worden und es ist nichts passiert. Das Problem liegt also nicht dort, sondern in der Erziehung und Umwelt der Jugendlichen. Was will die Politik auf diesem Gebiet ändern ?
A. Hinterholzer
Sehr geehrter Herr Hinterholzer,
bedauerlicherweise kursieren zT. bei Sportschützen und auch in Kreisen der Jägerschaft scheinbar noch immer falsche Behauptungen, die mit den tatsächlichen Änderungen im Waffenrecht nicht im Geringsten etwas zu tun haben.
Hintergrund der Änderung des Waffengesetzes war eine breite öffentliche und politische Diskussion nach dem furchtbaren Amoklauf von Winnenden über einen etwaigen Handlungsbedarf des Gesetzgebers unter anderem - aber nicht nur - im Waffenrecht.
Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und die CDU/CSU-Fraktion haben bei dieser Debatte von Anfang an jeglicher Pauschalverdächtigung gegen Schützen, Jäger und andere legale Waffenbesitzer eine Absage erteilt. CSU und CDU haben daher dafür gesorgt, dass die berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer in den vom Bundestag verabschiedeten gesetzlichen Änderungen angemessen zum Tragen kamen, was auch die Interessenvertreter dieser Gruppen einstimmig begrüßt haben.
Fest steht, dass Deutschland bereits heute strenge gesetzliche Regelungen für den Umgang mit Schusswaffen und Munition hat. Genauso steht fest, dass allein gesetzliche Vorschriften Amokläufe niemals mit Sicherheit werden ausschließen können. Verantwortliche Politik, wie die CSU und auch ich sie verstehe, muss dennoch sorgfältig prüfen, ob der Gesetzgeber vor dem Hintergrund des furchtbaren Amoklaufs von Winnenden durch eine maßvolle gesetzliche Nachjustierung an der einen oder anderen Stelle noch zu einer messbaren Verbesserung im Interesse der Sicherheit beitragen kann. Dieser Verantwortung hat sich die große Koalition gestellt. Für mich wie für die gesamte CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag war und ist aber immer klar: Die berechtigten Anliegen der legalen Schusswaffenbesitzer müssen auch gewahrt werden, denn der legale Schusswaffenbesitz hat in Deutschland eine lange Tradition. Schützen, Jäger und andere legalen Waffenbesitzer gehen in ihrer überragenden Mehrheit sehr verantwortungsvoll mit Waffen und Munition um. CSU und CDU haben deshalb auch bei den aktuellen Verhandlungen dafür gesorgt, dass die berechtigten Anliegen der legalen Waffenbesitzer angemessen berücksichtigt werden und sich im gefundenen Ergebnis wiederfinden.
Eine maßgebliche Rolle beim Tatablauf von Winnenden kam der Tatsache zu, dass die Tatwaffe vom Täter entwendet werden konnte, weil sein Vater diese nicht ordnungsgemäß im Waffenschrank aufbewahrt hatte. Dieser Umstand hat uns allen vor Augen geführt, dass es ganz entscheidend auch auf die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition ankommt. Im Zusammenhang damit wurde in der politischen Diskussion auch die Frage nach Möglichkeiten von stichprobenartigen verdachtsunabhängigen Überprüfungen der Aufbewahrung aufgeworfen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns in der großen Koalition nach intensiver Beratung für einige maßvolle gesetzliche Nachjustierungen ausgesprochen.
Ich möchte nochmals ganz besonders festhalten, dass gerade wir, CSU und CDU, im Zuge unserer Beratungen intensive Gespräche mit allen maßgeblichen Verbänden der legalen Waffenbesitzer geführt haben. Wir haben dabei den Eindruck gewonnen, dass auch auf dortiger Seite für einige maßvolle rechtliche Nachjustierungen Verständnis besteht, wenn davon ein echter Mehrwert im Sinne der Sicherheit erzielt werden kann und unsinnige bürokratische Belastungen vermieden werden. Mit der gefundenen Lösung ist uns dies gelungen.
Für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag war es dabei ganz besonders wichtig, dass auch künftig im Zusammenhang mit dem Vollzug des Waffenrechts die Unverletzlichkeit der Wohnung ohne Wenn und Aber gewahrt wird. Diese klare Grenze war für uns unverhandelbar, und diese Position haben wir durchgesetzt.
Entscheidend ist:
Auch künftig kann die Waffenbehörde zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition Wohnräume nicht gegen den Willen des Wohnungsinhabers betreten. Allerdings wurde es von den Fachpolitikern der Koalition nicht als ideal angesehen, dass die Waffenbehörde nach bisherigem Recht - außer bei einem konkreten Verdacht - _überhaupt keine_ Möglichkeit hat, die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition zu prüfen. Deshalb sind wir nach intensiven Beratungen in der großen Koalition zu dem Ergebnis gekommen, dass an diesem Punkt maßvoll nachjustiert werden sollte, indem grundsätzlich auch die Möglichkeit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle überhaupt erst einmal eröffnet wird. Dabei haben wir mit Erfolg darauf gedrängt, dass Regelungen mit Augenmaß getroffen werden und unsinnige gesetzgeberische Überreaktionen vermieden werden.
Künftig soll deshalb der Waffenbesitzer eine Mitwirkungspflicht haben, der Waffenbehörde die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition nachzuweisen. Diese Mitwirkung erstreckt sich auch darauf, der Waffenbehörde zur Nachschau den Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen aufbewahrt werden. Das bezieht sich ausdrücklich _nur_ auf die Räume, in denen sich der gesetzlich vorgeschriebene Waffenschrank befindet. Die Verwaltung wird - in Abstimmung mit den zuständigen Landesinnenministern - dazu angehalten werden, die Nachschau nicht zur Unzeit und nicht unter belastenden Rahmenbedingungen durchzuführen. In der Praxis wird der einzelne Waffenbesitzer ohnehin im Ergebnis nur ganz selten davon betroffen sein, so dass übermäßige, unzumutbare Belastungen nicht zu befürchten sind. Besonders wichtig ist dabei aber vor allem: In keinem Falle - außer bei einer dringenden Gefahr - wird der Waffenbehörde ermöglicht, den Zutritt der Wohnung zu erzwingen, wenn der Wohnungsinhaber damit nicht einverstanden ist. Ist der vorgesehene Nachschautermin für den Waffenbesitzer unpassend, kann er die Behörde auf einen anderen Zeitpunkt verweisen, ohne dass sich daraus negative Konsequenzen für ihn ergeben dürfen. Dies haben CSU und CDU durchgesetzt. Nur wenn sich ein Waffenbesitzer _wiederholt_, beharrlich und ohne jeden ersichtlichen Grund _weigert_, die sichere Aufbewahrung nachzuweisen, soll die Behörde die Möglichkeit erhalten, aus diesem Grunde seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls die Waffenbesitzerlaubnis zu widerrufen. Nicht mehr und nicht weniger. Auch in diesen Fällen darf die Behörde aber das Betreten der Wohnräume nicht erzwingen - außer bei einer dringenden Gefahr, wie schon nach geltendem Recht.
Weiterhin haben wir uns in der Koalition darauf verständigt, der technischen Sicherung von Schusswaffen und Waffenbehältnissen einen noch höheren Stellenwert einzuräumen. Deshalb wird dem Bund die grundsätzliche Möglichkeit eröffnet, verbindliche technische Standards für die Sicherung von Waffenbehältnissen und auch von großkalibrigen Schusswaffen selbst zu setzen und die Nutzung entsprechender Sicherungssysteme (z. B. Blockierungen) verbindlich zu verlangen. Für die praktische Umsetzung wird es darauf ankommen, inwieweit geeignete Systeme am Markt in Zukunft verfügbar sind oder nicht. Selbstverständlich soll den Waffenbesitzern der Einsatz von Sicherungssystemen nur insoweit abverlangt werden, wie solche Systeme ausgereift sind und zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen.
Auch die weiteren Regelungen, auf die wir uns in der Koalition geeinigt haben, halte ich für ausgewogen. CSU und CDU haben erfolgreich verhindert, dass es zu einer Gängelung der legalen Schusswaffenbesitzer durch unsinnige Maßnahmen kommt. Unvernünftigen Forderungen, die im Raume standen - beispielsweise ein völliges Verbot des Schießens mit großkalibrigen Waffen in Schießsportvereinen oder ein Verbot der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in Privathaushalten - haben wir eine klare Absage erteilt.
Dies sind ganz konkrete und messbare Verhandlungserfolge, die allein aufgrund des nachdrücklichen Verhandlungseinsatzes von CSU und CDU möglich waren.
Dies bitte ich Sie zu berücksichtigen. Die Anhebung der Altersgrenze für das Schießen unter Aufsicht mit großkalibrigen Waffen auf 18 Jahre, auf die wir uns in der großen Koalition ebenfalls geeinigt haben, halte ich demgegenüber für einen vertretbaren Schritt. Auch die betroffenen Verbände der legalen Schusswaffenbesitzer haben ganz überwiegend erklärt, diesen Schritt mitzutragen.
Ich denke, dass wir insgesamt eine Lösung gefunden haben, die ausgewogen ist und die berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer wahrt.
Somit hoffe ich, Ihren Unmut hinsichtlich der Änderungen im Waffengesetz beschwichtigt zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Daniela Raab, MdB