Frage an Daniela Ludwig von Martin K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Raab,
1.wie stehen Sie zur laufenden Abtreibungspraxis und 2. wie sollen Frauen bewahrt oder geschützt werden vor dem PAS (Post-Abortion-Syndrom), das ja viele Frauen krank werden läßt?
MfG Klute
Sehr geehrter Herr Klute,
ich bin mir nicht sicher, was Sie genau mit „laufende Abtreibungspraxis“ meinen, dennoch kann ich Ihnen mitteilen, dass ich hinter dem Gruppenantrag des Kollegen Singhammer stehe, was die Spätabtreibung betrifft.
Hintergrund des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist, dass der Koalitionsvertrag (Rz 5057 ff.) die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Pflicht des Gesetzgebers, die Wirkung der dem Schutz des ungeborenen Lebens dienenden Normen zu prüfen, betont. Geprüft werden sollte insbesondere, ob und gegebenenfalls wie die Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte Vorschläge dazu bereits in der vergangenen Wahlperiode eingebracht (BT-Drs 15/3948).
Erforderlich sind zumindest folgende Verbesserungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes:
-Ärztliche Pflicht zur medizinischen und psychosozialen Beratung bei Feststellung einer möglichen Erkrankung oder Behinderung des ungeborenen Kindes;
-Ärztliche Pflicht zur Beratung über alle Fragen im Zusammenhang mit einer Abtreibung bei Vorliegen einer Konfliktsituation im Sinne des §218a Abs.2 StGB;
-obligatorischer Hinweis auf zusätzliches Beratungsangebot durch psychosoziale Schwangerenkonfliktberatungsstellen und ärztliche Pflicht, der Schwangeren schriftliches Aufklärungsmaterial auszuhändigen;
-Zwingende Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Beratung und schriftlicher Feststellung der Indikation – außer bei akuter Gefahr für die Mutter;
-Dokumentationspflicht des Arztes und statistische Erhebungspflichten;
-Ordnungswidrigkeit bei Verstoß des Arztes gegen Beratungs-, Dokumentations- oder Meldepflichten oder bei Nichteinhalten der Bedenkzeit.
Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben mit den führenden Repräsentanten der beiden großen christlichen Konfessionen ebenso wie mit der Bundesärztekammer Gespräche geführt. In der Großen Koalition konnte jedoch leider kein Einvernehmen über einen Gesetzentwurf erzielt werden.
Daher hat eine Gruppe um die Abgeordneten Kauder (CDU), Schmidt (SPD) und Singhammer (CSU) einen Gesetzentwurf eingebracht, der in Kürze abschließend beraten wird.
Die CSU-Landesgruppe und auch ich setzen uns stets dafür ein, Schwangeren in Belastungssituationen zu helfen und ungeborene Kinder wirksam zu schützen.
Das Post-Abortion-Syndrom (PAS) ist medizinisch nicht anerkannt. Dennoch bin auch ich der Meinung, dass eine intensive Betreuung der Frau nach einem Schwangerschaftsabbruch unerlässlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Raab, MdB