Frage an Daniela Kolbe von Wolfgang K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Abgeordnete Frau Kolbe,
Können Sie mir, als Bezieher von Alg II, erklären warum der HARTZ IV SATZ um nur 6€ steigt, aber die Diäten um mehr als der Hartz 4 Satz. Ich dachte nach Art.3 GG sind alle vor dem Gesetz gleich. Ihre eigenen Bezüge bestimmen Sie als Abgeordnete selbst. Fragen Sie doch mal einen Hartzer ob er damit einverstanden ist. Ebenso frage ich mich warum es "Kindergeld" heist wenn es beim Hartzer als Einkommen angerechnet wird, so das das Kind NICHTS davon hat.
Freundlichst Wolfgang Knauf
Sehr geehrter Herr Knauf,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerne Stellung nehme.
Ich kann verstehen, dass Sie die unterschiedliche Erhöhung der SGB II-Regelsätze und der Diäten von Bundestagsabgeordneten als ungerecht empfinden. Die Höhe beider Einkommen ergibt sich auf Basis unterschiedlicher und voneinander getrennter Verfahren. Der Regelsatz wird anhand eines Mischindexes errechnet, der jährlich überprüft und fortgeschrieben wird. Dieser Index setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen, was zum Jahr 2016 eine Erhöhung von fünf Euro ergab.
Die Höhe der Diäten für Abgeordnete dagegen werden – wie Sie richtig darstellen – grundsätzlich von uns selber bestimmt. Der Grund dafür liegt in einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die sich im Demokratieprinzip unserer Verfassung begründet. Der Deutsche Bundestag als oberster, in allgemeiner und gleicher Wahl demokratisch legitimierter Gesetzgeber, muss die Entlohnung seiner Mitglieder selbst bestimmen, weil es kein höheres Organ zur Schaffung von Rechtsnormen gibt. Auch wenn ich dies unter Rückbezug auf das Demokratieprinzip verstehen kann, habe ich mich trotzdem schon lange an der Problematik gestört, dass die Abgeordneten des Bundestages damit quasi in eigener Sache entscheiden.
Mit der Reform des Abgeordnetengesetzes aus dem Jahr 2014 hat sich dies geändert. Zukünftig werden die Diäten ebenso wie die SGB II-Regelsätze an die Lohnentwicklung in Deutschland gekoppelt. Ich finde diese Lösung sinnvoll, denn dadurch haben auch Abgeordnete an der allgemeinen Lohnentwicklung teil, im Guten wie im Schlechten. Ich habe der Reform unter anderem deshalb zugestimmt.
Beim Arbeitslosengeld II sieht die SPD insgesamt Veränderungsbedarf und möchte das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende besser und einfacher ausgestalten. Hierzu werden einige Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) umgesetzt. Wir setzen uns dafür ein, dass Leistungen zukünftig für 12 Monate (anstatt bisher 6 Monate) bewilligt werden. Und wer Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung hat, soll künftig schneller als bisher zu seinem Recht kommen. Das sind wichtige erste Schritte, doch wir wollen mehr erreichen.
Wir sind der Auffassung, dass Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld II beziehen, grundsätzlich nicht benachteiligt werden dürfen. Tatsächlich ist aber jedes fünfte Kind in Deutschland armutsgefährdet, wie eine Studie ergab. Der jetzige Regelsatz für Kinder ist zu niedrig, um alle Kosten für Bildung, Freizeit, Lebensmittel etc. abzudecken. Damit Kinder nicht unter der wirtschaftlichen Situation ihrer Eltern leiden, brauchen sie ein eigenes sicheres Grundeinkommen. Ich freue mich daher, dass die SPD Sachsen bereits eine Reform der Familienförderung hin zu einer Kindergrundsicherung beschlossen hat. Die Kindergrundsicherung sieht vor, dass alle Kinder zu einem Einkommen berechtigt werden, welches sämtliche Kosten für Schulausbildung, Sport, Musikunterricht, ÖPNV, Kleidung, Lebensmittel etc. abdeckt. Nur eine umfassende Versorgung, welche nicht den Eltern, sondern direkt den Kindern zukommt, kann das Problem der Kinderarmut wirksam zurückdrängen. Zusammen mit den Kinderschutzverbänden kämpft die SPD deshalb für die Einführung der Kindergrundsicherung in Deutschland.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Kolbe