(...) Ein weiteres Element des Paketes sind die Gesetzentwürfe, mit denen Verwaltung und Bau von Autobahnen und sonstige Bundesfernstraßen in Deutschland neu geordnet werden. Innerhalb der Bundesregierung ist es der SPD gelungen, eine doppelte Privatisierungsschranke im Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Grundgesetzes durchzusetzen. Im Grundgesetz selbst wird daher in Artikel 90 geregelt werden, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100-prozentigen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft, die für deren Planung, Bau und Betrieb zuständig sein wird. (...)
(...) Ich bin mir dessen bewusst, wie sehr das Thema TTIP polarisiert. Obwohl Sigmar Gabriel mit viel Einsatz die aktuelle Einsichtnahme für Bundestagsabgeordnete ermöglicht hat, fordert die SPD-Bundestagsfraktion daher noch mehr Transparenz in den Verhandlungen. (...)
(...) Ob jedoch eine vollständige Offenlegung der Unterlagen im laufenden Verhandlungsprozess sinnvoll ist, wage ich zu bezweifeln, was nicht bedeutet, dass ich auf eine kritisch-konstruktive Begleitung des gesamten Prozesses verzichte. So ist es meine tiefe Überzeugung, dass der Deutsche Bundestag als gesetzgebendes Organ in Deutschland über mögliche Verhandlungsergebnisse abstimmen muss. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen alle Unterlagen transparent und verständlich aufbereitet zur Verfügung stehen. (...)
(...) 16, Abs. 1 des Grundgesetzes darf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden: „Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.“ Die genauen Bestimmungen dazu finden Sie bitte in den §17 bis 28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Daher kann es meines Wissens grundsätzlich nicht vorkommen, dass einem Menschen mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird. (...)
(...) Nun fragen Sie, wie diese vielfältigen Tätigkeiten sich mit einer Nebentätigkeit verbinden lassen. Ich will Ihnen die Antwort nicht schuldig bleiben. (...)