Frage an Daniel Schreyer von Jürgen-Siegfried H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Schryer.
treten Sie dafür ein das die in Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 garantierten Grundrechte wie z.B." Niemand darf wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden" auch in der EU-Verfassung umgesetzt werden und Medien egal ob TV, Radio, Zeitungen oder Internetanbieter wie z.B kandidatenwatch.de bei Zensur und Falschberichterstattung, Straffrechtlich verfolgt werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen-Siegfried Hölzer
Sehr geehrter Herr Hölzer,
wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, dann darf ich Ihnen antworten, dass Ihre Forderung bereits im Wesentlichen in allen europäischen Staaten so umgesetzt wird. Unseren Verfassungsartikel finden Sie so oder ziemlich ähnlich heute in den meisten europäischen Verfassungen. Da die sog. Europäische Verfassung gescheitert ist, verweise ich auf die nationalen Verfassungen, die Ihnen diese Rechte garantieren. Zudem war die sog. Europäische Verfassung ja auch nur ein Vertragswert.
Sie haben auch in allen europäischen Ländern nationale Regelungen bei Falschberichterstattung. Angefangen von Unterlassungsansprüchen über Gegendarstellungen bis hin zu Schadensersatz und auch Strafen reicht hier die Bandbreite. All das finden Sie in vielen Ländern Europas ziemlich ähnlich geregelt.
Zensur ist naturgemäß etwas problematisch. So darf der Staat nicht zensieren. Private Medien haben aber sehr wohl ein Recht darauf auszuwählen, was Sie veröffentlichen wollen oder nicht. Glauben Sie mir, auch ich finde das zuweilen schmerzlich, aber ich sehe keinen Ansatzpunkt, an dieser Stellen privaten Einrichtungen etwas auszuzwingen. Dafür sind wir in einer freiheitlichen Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Schreyer