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Daniel Schreyer
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Frage von Isabel M. •

Frage an Daniel Schreyer von Isabel M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Jedesmal wenn das Kindergeld oder sonstige Leistungen, die Kindern zu Gute kommen sollen, erhöht wird, haben leider die Kinder von sozial schwachen Familien und Alleinerziehenden nichts davon. Alle anderen haben dann mehr Geld für Ihre Kinder zur Verfügung(auch finanziell sehr gut gestellte Familien), nur die Ärmsten unserer Gesellschaft nicht, denn Ihnen wird es von Ihrem eigenen Bedarf wieder abgezogen, so dass sie unter dem Strich niemals über das Existenzminimum hinauskommen können, und somit diese Kinder niemals in den Vorzug der Erhöhungen kommen werden. Warum werden die Kinder von sozial schwachen Leuten bestraft? Warum bekommen sie quasi keine Kindergelderhöhung ect.? Haben diese Kinder nicht die gleichen Rechte wie alle anderen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Merkel,

leider liegt die Zuständigkeit für das Kindergeld in Deutschland nicht in Händen des Europäischen Parlaments für das ich kandidiere. Ebenso wenig diejenige für die sog. Hartz IV Gesetzgebung (besser SGB), auf die Sie vielleicht anspielen.

Gleichzeitig bin ich kein Sozialexperte, sondern sehe meine Schwerpunkte eher im wirtschaftspolitischen Bereich und in der Vertretung der Interessen der jungen Generation.

Noch weniger bin ich ein SGB-Experte.

Gleichwohl darf ich eine Antwort versuchen:

1. Gerade weil Kinder die gleichen Rechte habe, bekommen sowohl Hartz IV Empfänger als auch von Millionäre für ihre Kinder ganz grundsätzlich Kindergeld. Wäre dem nicht so, würde es - auch nach meinem ganz privaten Verfassungsverständnis - gegen unser Grundgesetz verstoßen.

2. In der konkreten Auswirkung, wie Sie sie schildern, ist meines Wissens nach doch danach zu unterscheiden, ob das Kindergeld an die Kinder von den Eltern ausbezahlt wird bzw. diese noch im selben Haushalt leben bzw. ob die Kinder das Kindergeld nicht sogar über einen sog. Abzweigungsantrag oder eine Abtretungserklärung der Eltern direkt von der Familienkasse erhalten können, damit die Anrechnung bei den Eltern nicht erfolgt. Evtl. kommt auch eine Bereinigung im Zuge der Hartz IV (Neu-)Berechnung in Betracht.

Sie sehen, Ihre Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Vielleicht konnte ich Ihnen so schon weiterhelfen. Wenn nicht, würde ich mich über eine Präzisierung des Sachverhalts bzw. Ihrer Frage sehr freuen. Gerne antworte ich Ihnen dann noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Schreyer
Kandidat der CSU zur Europawahl am 7. Juni 2009