(...) Die Landesbauordnung in Schleswig-Holstein sieht das Freistellungverfahren in § 68 vor. Aus meiner Sicht ist dieses Verfahren grundsätzlich als Instrument zur Vereinfachung sinnvoll. (...)
(...) Es ist richtig, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen im Land erheblich unterscheidet. (...)
(...) Genauso konsequent, wie wir uns um diese Menschen kümmern, müssen wir auch diejenigen in ihre Heimatländer zurückführen, die kein Bleiberecht bei uns haben. Nur so werden wir die Integrationsbereitschaft der Bevölkerung dauerhaft erhalten können. (...)
(...) In Schleswig-Holstein ist das Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen bereits seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 Realität. Zuvor lag das aktive Mindestwahlalter bei 18 Jahren. (...)
(...) Soweit ich weiß, haben Sie in dieser Frage bereits mit der Hermann Ehlers Akademie Kontakt aufgenommen und Ihr Anliegen vorgetragen. Die für das Programm verantwortliche Mitarbeiterin hat mir mitgeteilt, dass Ihre Anregungen aufgenommen werden. (...)