Frage an Daniel Günther von Malte G. bezüglich Finanzen
Hallo Daniel Günther,
letzte Woche habe ich bei einer Veranstaltung mit Torsten Albig die folgende Frage gestellt, die ich Ihnen als Gegenkandidaten nun auch gerne stellen möchte.
Wie soll in einem Kabinett Günther die finanzielle Ungleichheit/Ungerechtigkeit auf kommunaler Ebene bekämpft werden, wo einige Gemeinden, meistens bedingt durch Windkraft, im Geld schwimmen und andere seit Jahren ihren Haushalt nicht mehr ausgleichen können, wodurch die Steuern teils mehr als doppelt so hoch sind. (Z.B. effektiver kommunaler Finanzausgleich, Erhöhung der Fusionsprämie, etc.). Was würden Sie dagegen tun?
Von gleichen Lebensverhältnissen kann man dadurch ja wohl nicht mehr sprechen, wenn sich die finanziellen Möglichkeiten dadurch bei einigen Leuten unterscheiden, weshalb der Länderfinanzausgleich eigentlich ein Witz ist, wenn es nicht mal innerhalb eines Amtes fair ist und das schon seit Jahren (keine Partei kann sich also rausreden).
Ich habe gelesen, dass Sie römisch-katholisch sind. Denken Sie, dass dies in SH ein Malus sein könnte? Gerade auf dem Land gibt es hier fast keine Katholiken und nicht wenige hier sehen die rk-Kirche kritisch, was Ihnen Stimmen kosten könnte, wenn Ihre Konfession Leuten bekannt wird, die keinen Katholiken als MP haben wollen.
Viele Grüße als Nordfriesland,
Malte Godbersen
Sehr geehrter Herr Godbersen,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 24.02.2017.
Es ist richtig, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen im Land
erheblich unterscheidet. Dies hat seine Gründe teilweise in der
Bevölkerungsstruktur, der geographischen Lage und auch in der vor Ort
vorhandenen Wirtschaft.
Sie weisen völlig zu Recht darauf hin, dass der kommunale
Finanzausgleich dazu dient, solche Unwuchten innerhalb des kommunalen
Systems auszugleichen, wenn es auch sicherlich nicht gelingen wird, hier
eine völlige Gleichheit herzustellen. Die von SPD, Grünen und SSW
beschlossene Reform des Finanzausgleiches vermag dies nicht zu leisten,
da der tatsächliche Finanzbedarf der Kommunen nicht berücksichtigt wird.
Dies ist ein Grund dafür, dass das Landesverfassungsgericht den
kommunalen Finanzausgleich in zentralen Punkten für verfassungswidrig
erklärt hat. Meine Fraktion hat diesen Punkt schon im
Gesetzgebungsverfahren kritisiert.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es bereits in unserem
gesamtstaatlichen System angelegt ist, dass sowohl die Länder als auch
die Kommunen eigene Steuerhoheiten haben. So ist das Land z.B.
berechtigt, die Höhe der Grunderwerbsteuer festzulegen. Dies haben SPD,
Grüne uns SSW genutzt, um den mit 6,5 Prozent höchsten Steuersatz in
ganz Deutschland einzuführen. Bei den Gemeinden liegt z.B. die Kompetenz
für die Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer und die
Gewerbesteuer. Zudem können die Gemeinden eigene Steuern erheben.
Hierfür sind die Hundesteuer und die Zweitwohnsitzsteuer gute Beispiele.
Ich bin der Ansicht, dass sich das Gesamtsystem durchaus bewährt hat,
weil es den Kommunen ermöglicht, durch die Festlegung von Steuern und
Hebesätzen eine gewisse Steuerungswirkung zu erzielen. Eine niedrige
Gewerbesteuer kann etwa dazu dienen, die Gewerbeansiedlung zu fördern.
Ich kann aber nachvollziehen, dass zu große Unterschiede zu einem Gefühl
der Ungerechtigkeit führen.
Im Ergebnis glaube ich, dass es notwendig ist, den kommunalen
Finanzausgleich als zentrales Instrument bei der (Um-) Verteilung von
Mitteln so aufzustellen, dass er den Kommunen insgesamt Luft zum Atmen
verschafft. Dafür müssen wir aber, wie es auch das
Landesverfassungsgericht festgestellt hat, konkrete Bedarfsanalysen auf
Seiten des Landes und der Kommunen erstellen. Für mich ist dies eine der
zentralen Aufgaben, die ich im Falle einer Regierungsübernahme angehen
würde.
Sie sprechen in Ihrer Anfrage auch Gemeindefusionen als eine Möglichkeit
zur Verbesserung der Situation an. Ich bin der Ansicht, dass freiwillige
Fusionen oder auch freiwillige Kooperationen durchaus eine positive
Wirkung haben können. Entscheiden können dies nur die Gemeinden selbst,
die ihre jeweiligen Gegebenheiten kennen. Es gibt bereits eine Art
„Prämie“ des Landes für freiwillige Zusammenschlüsse. Ich glaube aber
nicht, dass wir diese so ausgestalten sollten, dass Gemeinden in die
Fusion gedrängt werden.
Ich möchte auch sehr deutlich sagen: Zwangsfusionen in Form einer von
oben verordneten Gebietsreform, wie sie der SSW als sein
Hauptwahlkampfziel definiert und für die offensichtlich auch SPD und
Grüne Sympathie hegen, wird es mit mir nicht geben.
Was die Frage nach meiner Religion angeht, habe ich keine Bedenken. Ich
bin römisch-katholisch und ich stehe auch dazu. Ich habe zu keiner Zeit
den Versuch unternommen, dies zu verheimlichen. Bei meiner bisherigen
politischen Arbeit habe ich keine negativen Erfahrungen in Bezug auf
meine Religion gemacht. Ich glaube, dass Schleswig-Holstein in dieser
Beziehung ein sehr offenes Land ist. Wir haben bei uns Menschen
verschiedenster Religionen. Und auch wenn in Schleswig-Holstein der
Protestantismus die deutlich größte Gruppe darstellt, habe ich nie das
Gefühl gehabt, als Katholik besonders kritisch betrachtet zu werden.
Ich glaube deshalb nicht, dass mich Menschen nicht als Ministerpräsident
wollen, weil ich Katholik bin. Ich stelle mich nicht als Vertreter des
Katholizismus zur Wahl, sondern als Person, die für ein bestimmtes
Programm steht. Ich bin sicher, dass die Wählerinnen und Wähler hier
nicht in erster Linie meine Religion zur Entscheidungsgrundlage machen
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther