Frage an Daniel Günther von Hanna M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Günther,
Mit meinem WiPo-Kurs beschäftige ich mich mit der Frage: Sollte ein Wahlrecht für Jugendliche ab sechzehn Jahren eingeführt werden? Wir haben zu dem Thema bereits eine Erörterung geschrieben. Allerdings sind wir zu keinem richtigen Ergebnis gekommen. Daher wäre meine frage an Sie, was Sie persönlich von dem Wahlrecht ab 16 halten. Bei Kommunalwahlen ist es ja schon durchgesetzt, denken Sie, dass das auch bei Wahlen auf Landesebene durchgesetzt wird?
Ich danke für Ihre Antwort.
Herzliche Grüße H.M.
Sehr geehrte Frau Muster,
für Ihre Frage zum Wahlrecht danke ich Ihnen.
In Schleswig-Holstein ist das Wahlrecht ab 16 bei Landtagswahlen bereits seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 Realität. Zuvor lag das aktive Mindestwahlalter bei 18 Jahren.
Wenn Sie sich näher mit der dazugehörigen Landtagsdebatte beschäftigen möchten, empfehle ich Ihnen einen Blick in die Parlamentsdokumentation zu werfen. Hierzu hat es während der Ersten Lesung eine umfassende Diskussion im Plenum gegeben, die Sie auf den Seiten des Landtages finden können (siehe: http://www.landtag.ltsh.de/export/sites/landtagsh/infothek/wahl18/plenum/plenprot/2012/18-005%5F08-12.pdf#page=72 ).
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Günther