Frage von Ulf K. • 10.12.2024
Wo genau und wie kann man dem Einsatz von funkenden Wasserzählern in seiner Mietwohnung widersprechen?
Wo sind die Gesetze hierzu, wieso werden die einfach ohne Widerspruchsmöglickeitankündigung vom Vermieter eingebaut, ohne jegliche Infos ob die alle 10 Sekunden hochaggressiv funken (Wlan o. ä. und mit welcher genauen Leistung); obwohl nur einmal jährlich abgelesen werden muss, wo wird der Datenfluss dokumentiert welche genauen Daten werden übertragen, wieso ist dafür keine Einwilligung notwendig; Informationen im Internet gibt es nur über Bayern zu diesem Thema... Hat Schleswig Holstein keine zuständige Gemeindordnung bei der man widersprechen kann. Elektrosensilbe Personen können sich nicht mehr in ihrer Wohnung aufhalten. Kann man fristlos kündigen. Diagnose Funk.
Antwort ausstehend von Daniel Günther CDU