Werden Sie sich kritisch gegenüber der allgemeinen, verdachtslosen 'Nachrichtenkontrolle' positionieren?
Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Mehrheit der EuropäerInnen diese verdachtslose Kontrolle ablehnt! ( Laut EU-Rechtssache C-511/18, Abs. 192 ist sie zudem grundrechtswidrig. )
Eine systematische Kontrolle, die weder Berufsgeheimnisträger ausschliesst, noch Statistiken über Falschmeldungen oder eingeleitete Strafverfahren beinhaltet, über die die Betroffenen nicht informiert werden, sich zukünftig womöglich auf die gesamte digitale Kommunikation ersteckt, und zudem von privaten Firmen durchgeführt wird, verlässt den demokratischen Rechtsraum in dem die Unschuldsvermutung gültig ist. Zudem bedeutet eine Aufhebung der Verschlüsselung, auch die Aufhebung der digitalen Schutzmaßnahmen der Nutzer.
Der Schutz von Kindern tut Not, sie im Alltag nicht allein zu lassen ist die Aufgabe der betreffenden Institutionen, die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an ihnen mit zielgerichteten und konkreteren Maßnahmen anzugehen ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.
MfG, J.W.
Sehr geehrte Frau W.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann Ihre Bedenken verstehen. Deshalb haben wir als Grüne Fraktion bei der Abstimmung im Juli 2021 auch gegen die ePrivacy-Ausnahmeverordnung, die eine freiwillige Chatkontrolle ermöglicht, gestimmt. Leider wurde die Verordnung trotzdem verabschiedet. Die Europäische Kommission plant nun im März 2022 eine Folgeverordnung mit verpflichtender Chatkontrolle, die wir als Fraktion und ich persönlich, in der jetzigen Form weiterhin ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Freund