Wann erhalten Pflegekinder mit Behinderung in Baden-Württemberg die selbe Unterstützung wie behinderte Kinder in Herkunftsfamilien?
3Jahre gab es für unser Pflegekind keine behinderungsbedingte Unterstützung oder Beratung, dann sollte er mit Vollzeitinklusion in den Kiga. Dies wurde in TÜ nicht akzeptiert.Analog des BTHG haben wir Einzelasistenz zur Teilhabe gerichtlich erstritten.Ergebnis, das Jugendamt wollte uns das Kind wegnehmen und günstiger unterbringen.Über20.000€mussten wir einsetzen um dies zu verhindern.Wir haben ALLE PARTEIEN ANGESCHRIEBEN,nur die Linke stand uns bei.Statt Pflegeeltern zu fördern wird Überforderung unterstellt, Kinder in Heime gesteckt oder diese können jahrelang da keine Inklusion finanziert wird nicht zur Schule.Als aktiver Beistand erlebe ich dies immer wieder,sehe auch wie leibliche Familien mit behinderten Kindern unterstützt werden.Wo sind Sie wenn wir unsere Politiker benötigen?Wer ist außerhalb Wahlen Ansprechpartner?Ist Ihnen bewusst, wie viele Pflegekinder jedes Jahr ihre Familien verlassen müssen, da sie ohne Unterstützung nicht tragbar sind und wie viele Heimkosten entstehen
Sehr geehrte Frau Werz,
vielen Dank für Ihre Frage. Als Abgeordneter im Europäischen Parlament kann ich nur bedingt Einfluss auf die Sozialpolitik in Baden-Württemberg nehmen. Jedoch möchte ich Ihnen versichern, dass wir Grünen uns Ebenen-übergreifend in der gesamten Partei der Wichtigkeit des Themas bewusst sind.
Um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendlich gemäß ihren Bedürfnissen unterstützt und gefördert werden können, möchten wir durch gesetzliche Vorgaben zur Personalplanung für besser ausgestattete Jugendämter und Entlastung von Fachkräften sorgen. Qualitätsstandards sollen außerdem überall mit der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich erstellt und gemeinsam mit Verbänden, Trägern und der Wissenschaft weiterentwickelt werden.
Zusätzlich möchten wir ein Bundesinklusionsgesetz auf den Weg bringen. Bislang waren die Leistungsansprüche für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen in einem eigenen Sozialgesetzbuch verankert. Das Bundesinklusionsgesetz soll nun sicherstellen, dass sich alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe auch an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien, egal ob Pflege- oder Herkunftsfamilie, richten. Natürlich bleiben alle Rechtsansprüche für sie weiter bestehen.
Herzliche Grüße,
Daniel Freund