Das EU Parlament hatte zum Jahreswechsel gefordert, dass die Verträge der EU mit den Coronaimpfstoff-Herstellern offengelegt werden. Ist das inzwischen geschehen? Wer übernimmt die Produkthaftung?
Sehr geehrter Herr F.,
in Ihrer Antwort auf meine damals gestellte Frage (nochmals vielen Dank!) haben Sie mir versichert, dass Sie sich weiter für die Offenlegung der Verträge einsetzen.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/daniel-freund/fragen-antworten/566413
In wieweit hatte Ihr Bemühen (und das des EU-Parlamentes) Erfolg? Welche Verträge können inzwischen in Gänze ohne Schwärzungen von der Öffentlichkeit gelesen werden?
Welche Hersteller übernehmen die volle Produkthaftung für alle auftretenden Impfschäden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage und das weiterhin bestehende Interesse an einem so wichtigen Thema.
Seit Anfang des Jahres arbeiten wir Grüne daran, dass die Kommission die Impfstoffverträge offenlegt. Doch abgesehen von den stark redigierten Verträgen, auf die auch Sie sich in Ihrer Frage beziehen, ist auf Seiten der Kommission wenig passiert. Deshalb haben fünf Fraktionskolleg*innen von mir (Jutta Paulus, Margrete Auken, Tilly Metz, Michèle Rivasi und Kimberly van Sparrentak) am 22.10.2021 eine Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, um die Offenlegung der Verträge zu erreichen. Es kann nicht sein, dass nach neun Monaten Schriftwechsel mit der Kommission immer noch kein transparenter Zugang zu den Verträgen gewährt ist, obwohl dies eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist.
Aus schriftlichen und mündlichen Anfragen an die Kommission geht hervor, dass alle Hersteller, die volle Produkthaftung für ihre Impfstoffe übernehmen. Jedoch sehen die Verträge auch vor, dass die Mitgliedstaaten die Hersteller unter bestimmten, in den Verträgen vereinbarten, Bedingungen für etwaige Verbindlichkeiten (sprich Schadensersatzforderungen o.ä.) entschädigen. Dies wird mit den potenziellen Risiken, die die Hersteller aufgrund des kurzen Entwicklungszeitraums eingehen, begründet. Nichtsdestotrotz muss natürlich jeder Impfstoff, der auf den europäischen Markt gebracht wird, die erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen und sich der unabhängigen wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur im Rahmen des EU-Marktzulassungsverfahrens unterziehen.
Herzliche Grüße,
Daniel Freund