Frage an Daniel Freund von Peter S. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Freund,
am 19.10.20 habe ich in meiner Petition 1131/2020 eine fragwürdige Praxis der Bürgerbeauftragten beschrieben:
„Mit meiner Petition möchte ich erreichen, dass die Europäische Bürgerbeauftragte künftig Bürgerinnen und Bürgern den Rücken stärkt, die bei der EU-Kommission Beschwerde wegen mutmaßlich rechtswidriger staatlicher Beihilfen einlegen. Wer sicherstellen will, dass die Kommission einer solchen Beschwerde von Amts wegen nachgeht, muss erreichen, dass er als „Beteiligter“ eingestuft wird. Gegenwärtige Praxis der Kommission ist es, Beschwerdeführer abzuwimmeln, indem sie den Begriff „Beteiligter“ übermäßig restriktiv auslegt. Ein Beschwerdeführer, so die Kommission, müsse in Bezug auf seine Wettbewerbsposition am Markt betroffen sein, um Rechte als „Beteiligter“ geltend machen zu können. Damit werden den Bürgerinnen und Bürgern Mitwirkungsrechte versagt, wenn die strittige staatliche Beihilfe andere, womöglich sogar wichtigere Interessen berührt, wie Eigentumsrechte, ihre Gesundheit oder die Umwelt, in der sie leben. Das Sekretariat der Bürgerbeauftragten hat diese restriktive Praxis der Kommission wiederholt gebilligt, obwohl sie nicht im Einklang mit der Verordnung (EU) 2015/1589 und der einschlägigen Rechtsprechung steht.“
Am 10.2.21 wurde im EP-Petitionsportal folgende Zusammenfassung veröffentlicht:
"Der Petent möchte erreichen, dass BürgerInnen, die bei der Europäischen Kommission Beschwerde wegen mutmaßlicher rechtswidriger staatlicher Beihilfen einlegen, von der Europäischen Bürgerbeauftragten den Rücken gestärkt bekommen. Der Begriff des Beschwerdeführers würde derzeit von der Kommission zu restriktiv ausgelegt."
Warum wird die Petition so verkürzt, dass meine Argumentation nicht nachvollziehbar ist? Warum wird verschleiert, dass es auch um eine Kritik an der Praxis der Bürgerbeauftragten geht? Soll damit erschwert werden, dass die Petition Unterstützer findet?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schönberger
Lieber Herr Schönberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Zusammenfassungen im EP-Petitionsportal werden meines Wissens nach von der Verwaltung des Parlaments erstellt. Da viele Petitionen eingehen, versuchen die wahrscheinlich eine kurze Übersicht zur Verfügung stellen. Wenn Sie ihre Petition dort falsch zusammengefasst finden, empfehle ich Ihnen sich direkt an das zuständige Sekretariat des Petitionsausschusses zu wenden.
Das Statut der Bürgerbeauftragten liegt zurzeit in den letzten Zügen einer Überarbeitung. Hoffentlich wird die Bürgerbeauftragte daher Ihrer Anliegen in Zukunft weniger restriktiv behandeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Freund