Frage an Daniel Freund von Jürgen K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Freund,
laut Wikipedia verdanken wir es der EU Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, dass in Deutschland das Produktsicherheits Gesetz erlassen wurde.
Dort heißt es im §3 sinngemäß: Ein Produkt darf, [..], nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.
Jedoch verdanken wir es einer anderen EU Richtlinie, dass dieser §3 ProdSG leider nicht für Tabakwaren gilt.
Gibt es Ihrer Meinung nach, abgesehen von persönlichen Interessen einiger EU-Kommisare und anderer Endscheidungsträger, wenigstens einen vernünftigen Grund für die Beibehaltung dieser Ausnahme?
Und falls nicht, welche Konsequenzen würden Sie daraus als evtl. künftiger EU-Abgeordneter ziehen?
Mit freundlichen Grüßen
J. K.
Sehr geehrter Herr K.,
Wir erlauben in der Europäischen Union den Verkauf und Konsum einer ganzen Reihe von Produkten, die der Gesundheit nicht dienlich sind: Tabak, Alkohol und eine ganze Reihe anderer „Genussmittel“.
All diese Produkte sind ja besonders gekennzeichnet und der Verkauf (zum Beispiel an Jugendliche) eingeschränkt.
Ich bin durchaus dafür die Attraktivität dieser Produkte weiter zu reduzieren oder zum Beispiel ungesunde Lebensmittel besser zu kennzeichnen oder höher zu besteuern (zum Beispiel stark Zucker haltige Getränke). Noch wichtiger ist gerade in Teilen Deutschlands auch die flächendeckende Umsetzung der Europäischen Gesetzgebung zum Nichtraucherschutz.
Mit freundlichem Gruß,
Daniel Freund