Frage an Daniel Freund von Björn O. bezüglich Staat und Verwaltung
Laut einem EuGH Urteil darf jedes Mitglied der EU seine einseitig abgegebene Austrittserklärung wieder zurücknehmen und das ohne weitere Gründe und ohne Beschränkungen so oft es das will. Dadurch kann man die EU vollständig lahmlegen und erpressen. Sind Sie und Ihre Partei dafür die EU-Verträge weiter zu entwickeln, so dass eine einseitige Rücknahme unmöglich wird?
Sehr geehrter Herr O.,
Es ist richtig, dass der EUGH gesagt hat, dass ein Antrag auf Austritt aus der EU (Art. 50) zurückgezogen werden kann. Allerdings hat er auch gesagt, dass danach nicht einfach ein neuer Antrag auf Austritt gestellt werden kann. Somit gibt es also schon eine erste Schwelle, die verhindert, dass ein Land immer wieder neue Anträge auf Austritt stellt und sie dann zurück nimmt. Und damit die EU lahmlegt.
Art. 50 ist nicht sehr genau, was sicherlich daran liegt, dass die Verfasser eventuell nicht wirklich damit gerechnet haben, dass er je zum Einsatz kommt.
Meiner Meinung nach muss man sich den Artikel nach dem Brexit vornehmen muss und aufgrund der gesammelten Erfahrungen nachbessert. Dazu gehört in jedem Fall den Mitgliedsstaaten ein Mitspracherecht beim Rückzug des Austrittswunsches zu geben.
Mit freundlichem Gruß,
Daniel Freund