Frage von Sarah F. • 23.02.2019
Antwort ausstehend von Daniel Caspary CDU
(...) Wenn es nun dennoch zu einer ungerechtfertigten Verhinderung des Uploads käme, dann müssen die Plattformen ein Verfahren anbieten, dass die Rechte klärt bzw. Beschwerden zügig bearbeitet (siehe Erwägungsgrund 70 und Artikel 17(9) des Gesetzestextes). (...)
(...) Sollte ein Nutzer unrechtmäßig am Upload eines nicht urheberrechtlich geschützten Werkes gehindert worden sein, steht ein zügiger Beschwerdemechanismus bereit (Abänderung 156 ff.). Des Weiteren haben die Plattformen selbst natürlich auch kein Interesse an in irgendeiner Form exzessiven Uploadsperren, da sie das Abwandern von Nutzern selbstverständlich verhindern wollen. (...)