
(...) Ältere Versicherte oder Versicherte mit Vorerkrankungen dürfen von einem Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen werden. Eine Versicherung soll Interessierte bei der Absicherung der Grundversorgung deshalb nicht ablehnen können. Diejenigen, die Finanzierung des Versicherungsschutzes aus eigenen Kräften nicht schultern können, müssen - das ist selbstverständlich - unterstützt werden. (...)