Frage an Daniel Bahr von Bernd B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Bahr,
Werden sie sich dafür einsetzen das wenn die FDP im September dieses Jahres an die Regierung komen sollte, die medizinische Rehabilitation aus der Rentenversicherung herausgekommelt wird sowie diese dann privatisiert werden soll ?
Sehr geehrter Herr Binnefeld,
vielen Dank für Ihre Frage. Die FDP hat keine Pläne, die medizinische Rehabilitation heraus zu nehmen. Lassen Sie mich Ihnen deshalb unsere Vorstellungen für die Gesundheitspolitik schildern.
Die FDP will einen Kurswechsel in der Gesundheitspolitik: Wir wollen den weiteren Weg in Richtung Staatsmedizin und Einheitskasse verhindern. Der Gesundheitsfonds muss schnellstmöglich rückabgewickelt und die Beitragsautonomie der Kassen wieder hergestellt werden. Benötigt wird mehr Wettbewerb zu klaren und fairen rechtlichen Bedingungen, damit Qualität zu günstigen Preisen gesichert wird und gute Ideen sich durchsetzen können.
Die Menschen sollen ihren Versicherungsschutz weitgehend selbst gestalten können und gleichzeitig im Hinblick auf den demografischen Wandel vorsorgen. Die Finanzierung soll deshalb auf leistungsgerechten Prämien mit Altersrückstellungen beruhen. Nur so bleibt das Gesundheitswesen auch für nachfolgende Generationen für alle leistungsfähig. Neben einer Pflicht zur Versicherung der Regelleistungen soll jeder zwischen verschiedenen Versicherungen, Versicherungstarifen, Therapeuten und Therapien nach seinen Bedürfnissen wählen können.
Leistungen der Krankenversicherung sollen ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und das Notwendige nicht überschreitend sein, so steht es seit Jahrzehnten im Gesetz. Die FDP will hieran festhalten, der Leistungskatalog sollte im Wesentlichen dem der heutigen GKV entsprechen. Darüber hinaus schlagen wir zur tatsächlichen Umsetzung der von uns geforderten Wahlfreiheit eine Mehrkostenregelung vor. Ist die gewünschte Therapie teurer als der Betrag, den die Krankenkasse übernimmt, soll diese Therapie nicht von Vornherein ausgeschlossen werden
Ältere Versicherte oder Versicherte mit Vorerkrankungen dürfen von einem Versicherungsschutz nicht ausgeschlossen werden. Eine Versicherung soll Interessierte bei der Absicherung der Grundversorgung deshalb nicht ablehnen können. Diejenigen, die Finanzierung des Versicherungsschutzes aus eigenen Kräften nicht schultern können, müssen - das ist selbstverständlich - unterstützt werden. Dieser soziale Ausgleich soll jedoch in das Steuer- und Transfersystem verlagert werden. Dort ist er transparenter und auch zielgenauer: Jeder wird nach seiner Leistungsfähigkeit herangezogen. Die Prämien für Kinder übernimmt nach unseren Vorstellungen der Staat.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Bahr