Frage an Dagmar Ziegler von Bernd D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Ziegler,
die zügige und differenzierte Beratung des Gesetzentwurfs zur Organspende im Ges.ausschuss freut mich sehr! Es wäre mir ein Anliegen, dass auch das Thema der zentralen Registrierung der Entscheidung der Bürger einbezogen würde.
Dieses Thema ist in jedem Fall wichtig, ganz unabhängig davon, ob es eine Entscheidungs- oder eine Widerspruchslösung geben wird! In der Antwort auf meine Frage hierzu präzisierte Frau Baerbock ihren Vorschlag: Bei der Befragung der Bürger durch die Bürgerämter sollen die Bürger Informationsmaterial und einen Code bekommen, mit dem sie am eigenen PC ihren Willen registrieren könne. Außerdem soll für die Hausärzte eine Beratungsziffer Organspende eingeführt werden.
Die beiden Hauptprobleme des Baerbock-Vorschlages werden so nicht gelöst: Es dauert 10 Jahre, bis alle Bürger befragt wurden oder einen Code bekommen haben, und die in Deutschland versicherten ca. 4,5 Mill. Ausländer werden nicht erfasst.
Wäre es nicht besser, die Einrichtung des Registers der Bundesärztekammer zu überlassen und die Eintragung der Patienten in das Register den Hausärzten plus evtl. Facharztinternisten, wobei die Registrierung dann Teil der neuen Beratungsleistung der Ärzte zur Organspende wäre? Ärztekontakte sind häufiger und niedrigschwelliger als Besuche in Bürgerämtern. Außerdem kommen nicht alle Bürger mit dem Internet zurecht.
Wichtig wäre es meiner Meinung nach auch, dass im Falle einer – von mit lebhaft gewünschten -Widerspruchsregelung die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger genauso registriert und respektiert wird wie ein „Nein“, also von Angehörigen nicht verändert werden kann.
Wie ist Ihre Haltung zur zentralen Registrierung und ihren Problemen? Würden Sie eine Behandlung des Themas im Ges.Ausschuss noch vor der Entscheidung über die Widerspruchslösung unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
B. M.
Sehr geehrter Herr Dr. med. Meyer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage um die derzeit wieder verstärkt geführte Diskussion um die Thematik Organspende.
Deutschland ist in Europa das einzige Land welches bei der Organspende bislang die Entscheidungslösung anwendet. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen aktiv zustimmen, wenn sie nach einem Hirntod ihre Organe spenden wollen.
Auch wenn die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland hoch ist (81 Prozent stehen einer Organ- und Gewebespende positiv gegenüber) konnten 2017 nur 797 Organe gespendet werden. Dies sind nur 9,7 Organspender je Million Einwohner (Vgl. Spanien 46,9). Deutschland weist damit eine der geringsten Quoten in Europa und ebenso weltweit auf. Auf der anderen Seite sind etwa 9.400 Patienten auf ein Spenderorgan angewiesen.
Unsere europäischen Nachbarn haben zwei unterschiedliche Lösungsansätze. Zum einen die Zustimmungslösung, zum anderen die Widerspruchslösung, wobei letztere vorherrscht. Die Widerspruchslösung sieht vor, dass Prinzip der derzeit praktizierten Entscheidungslösung umzukehren. Jeder Mensch wäre damit potentiell Organspender, es sei denn, er oder sie widerspricht zu Lebzeiten einer Organspende. Bei der Zustimmungslösung dürfen nur Organe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Sollte keine Entscheidung erfolgt sein, so können beispielsweise in Großbritannien die Angehörigen stellvertretend über eine Organspende entscheiden, die so genannte erweiterte Zustimmungslösung.
Beide Lösungsansätze werden derzeit in Gesellschaft und Politik intensiv debattiert. Auch in der SPD-Bundestagsfraktion gibt es keine einheitliche Haltung hierzu. Einigkeit besteht darin, dass wir in Deutschland mehr Organspenden benötigen um Patientinnen und Patienten ein weiteres Leben zu ermöglichen.
Auch ich verfolge die Debatte aufmerksam und tausche mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen regelmäßig über das für und wider beider Lösungsansätze aus. Beide Vorschläge - Systemwechsel mit Widerspruch und Stärkung der Entscheidungslösung mit Zentralregister - werden den Abgeordneten des Bundestages vorgelegt. Bislang habe ich für mich noch keine Festlegung getroffen und stehe beiden Vorhaben weiterhin offen gegenüber.
Die von Ihnen dargelegten Hindernisse in Bezug auf die eine zentrale Registrierung werde ich an meine Kollegen im Gesundheitsausschuss übermitteln, um diese in die politischen Beratungen einzubeziehen.
Ich hoffe Ihnen mit dieser kurzen Ausführung meinen Standpunkt verdeutlicht zu haben und werde mich weiterhin für eine bestmögliche Lösung einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Ziegler