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Frage von Winfried W. •

Frage an Dagmar Ziegler von Winfried W. bezüglich Verkehr

Die Einwohnerzahlen stagnieren oder gehen zurück. Was muss von der zukünftigen Bundesregierung getan werden, damit nicht nur der Profit die Häufigkeit und die Strecken des ÖPNV bestimmen?

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Sehr geehrter Herr Wolfrum,

funktionsfähige Städte und Regionen brauchen eine gut funktionierende Verkehrsinfrastruktur für den Individualverkehr wie auch für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). In Regionen mit schrumpfender Bevölkerungszahl ist die Sicherung von Mobilität eine zentrale Herausforderung. Diese sicherzustellen ist als Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge zunächst Aufgabe der Länder und Kommunen selbst. Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns deshalb dafür ein, die kommunale Finanzausstattung so zu verbessern, dass die Kommunen dieser Verantwortung gerecht werden können.

Bislang beteiligt sich der Bund auf vielfache Weise an der Finanzierung kommunaler und regionaler Verkehrsinfrastruktur: Rund 1,3 Mrd. Euro jährlich werden den Ländern derzeit vom Bund nach dem Entflechtungsgesetz zur Verbesserung der ÖPNV-Infrastruktur und für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung gestellt (sog. "Entflechtungsmittel"). Die Höhe der Mittel steht aber bereits ab 2014 zur Disposition, 2019 laufen sie infolge der Föderalismusreform I ganz aus. Ihre verkehrliche Zweckbindung entfällt bereits 2014, d.h. die Länder können die Mittel ab dann allgemein für investive Zwecke in den sog. "entflochtenen" Bereichen einsetzen, also neben der Gemeindeverkehrsfinanzierung auch für die soziale Wohnraumförderung, den Hochschulbau und die Bildungsplanung.

Das Auslaufen der Entflechtungsmittel stellt die Finanzierung kommunaler Infrastruktur, insbesondere auch im ÖPNV, vor gewaltige Probleme. Infolge der schwierigen Finanzlage der Kommunen ist nicht zu erwarten, dass der Wegfall der Bundesmittel vollständig durch Eigenmittel der Länder und Kommunen kompensiert werden kann. Mit dem Auslaufen der verkehrlichen Zweckbindung für die Entflechtungsmittel ab 2014 besteht die Gefahr, dass die vorhandenen Gelder von den Ländern nicht mehr vollständig für Verkehrsprojekte genutzt und der kommunalen Infrastruktur auf diese Weise Mittel entzogen werden. Einige Länder haben bereits Vorsorge getroffen und eigene Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetze beschlossen.

Um zu verhindern, dass ausschließlich der Profit die Häufigkeit und die Strecken des ÖPNVs bestimmt, müssen die Kommunen mit hinreichend finanziellen Mitteln ausgestattet werden, die ihnen einen größeren Handlungsspielraum eröffnen. Dies soll folgendermaßen geschehen:

Im Rahmen eines Investitions- und Entschuldungspakt für die Kommunen strebt die SPD-Bundestagsfraktion für die Zeit bis 2019 mit den Ländern einen Investitionspakt für die kommunale Verkehrsinfrastruktur an. Die Länder sollen bis 2019 Mittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur erhalten. Im Gegenzug verpflichten sie sich im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung, die Gelder zweckgebunden für Aus- und Neubau sowie Ersatzinvestitionen in die kommunale und regionale Verkehrsinfrastruktur zu verwenden.

Langfristig muss sichergestellt werden, dass Länder und Kommunen bei der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs einen hinreichenden Anteil an Mitteln erhalten, um die wegfallenden Entflechtungsmittel aus eigener Kraft aufbringen zu können. Unser Ziel ist es dabei, die Verantwortung der regionalen Aufgabenträger vor Ort zu stärken. Auf Basis der langfristigen Weichenstellung der Föderalismusreform I sehen wir dabei zuvörderst die Länder in der Pflicht, die Kommunen mit einer angemessenen Finanzausstattung für die ÖPNV- und Gemeindestraßeninfrastruktur auszustatten.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Ziegler