Wird die SPD noch in diesem jahr eine weitreichende Technologieoffensive im Gesundheitswesen forcieren?
Sehr geehrte Frau MdB Schmidt,
als Mitglied des Gesundheitsausschusses kennen Sie die Herausforderungen des Gesundheitswesens.
In vorbezeichneter Angelegenheit sehe ich als betroffener Patient in den Möglichkeiten der KI gestützten Diagnostik in Verbindung mit smarten Sensoren ein dramatisches Potenzial zur ökonomischen und personellen Entlastung des bundesdeutschen Gesundheitssystemes, sei es beispielsweise bei der nicht-invasiven Blutzuckermessung via Wearbales (Bsp: Kosten Verbrauchsmittel Teststreifen vs einmaliges Smartgerät), beim weiteren Gesundheitsmonitoring, als auch bei der KI-gestützten Smartgerätediagnostik in Verbindung mit Teleklinik-Einrichtungen.
Wird sich die SPD für eine diesbezügliche Technologieoffensive engagieren, einschließlich der Vernetzung privatwirtschaftlicher und universitärer Institutionen, sowie der Deregulierung von KI-Technologien, um unser Land zügig wettbewerbsfähig in diesem Segment zu gestalten?
Mit freundlichen Grüßen
M. H.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zu den aktuellen gesundheitspolitischen Themen und Ihren Vorschlägen zur besseren Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Gesundheitsbereich.
Seit Ende März 2024 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) in Kraft, das den Alltag für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie der betroffenen Patientinnen und Patienten vereinfachen soll. Seitdem werden Austausch und Nutzung von Gesundheitsdaten über den verbindlichen Standard des E-Rezepts umgesetzt und sollen so zu einer Verbesserung bei der individuellen Patientenversorgung führen.
Aus den Nachrichten ist Ihnen sicherlich die ePA, die elektronische Patientenakte ein Begriff, die für alle gesetzlich Versicherten Anfang des kommenden Jahres umgesetzt wird. Der Vorteil dieser Maßnahme liegt einerseits in der automatisch erstellten digitalen Medikationsübersicht, die zusammen mit dem E-Rezept mögliche ungewollte Wechselwirkungen von verordneten Medikamenten vermeiden soll. Gleichzeitig können durch das Gesetz digitale Gesundheitsanwendungen (das sind z. B. Apps, die Sie bei der Diabetologie, Kardiologie, Physiotherapie u.a. Anwendungsfeldern unterstützen können) auf für das Telemonitoring genutzt werden. Ihr Behandler wird bei der Nutzung einer solchen Anwendung automatisch über therapierelevante Ereignisse und Werte informiert.
Um die von Ihnen angesprochene Telemedizin weiter in die Gesundheitsversorgung zu integrieren, sieht das Gesetz vor, durch die assistierte Telemedizin einen niedrigschwelligen Zugang zur medizinischen Versorgung zu schaffen, die etwa in Apotheken vor Ort erfolgen kann. Die Einbringung telemedizinischer Ambulanzen durch Einrichtungen wie Hochschulambulanzen, Psychiatrische Institutsambulanzen oder psychotherapeutische Sprechstunden wird ebenfalls ermöglicht.
Weiterhin soll die gematik, die Nationale Agentur für Digitale Medizin, zur Digital-Agentur umgewandelt werden und in ihrem Aufgabenfeld neue Möglichkeiten haben, auch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, Smartgeräten und weitere Einsatzbereiche für eine digitale Gesundheitsversorgung zu prüfen und Empfehlungen abzugeben. Sollte es im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten nicht möglich sein, empfohlene oder benötigte digitale Lösungen bzw. Künstliche Intelligenz einzusetzen, wird der Deutsche Bundestag darüber debattieren, wie der Weg freizumachen ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu ändern sind.
Wenn Sie Fragen haben sollten oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich auch jederzeit direkt unter dagmar.schmidt@bundestag.de an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB