Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Jörg R. •

Welche finanziellen Folgen hat die Abschaffung der Beamtenpensionen durch die SPD auf die Pensionisten und aktiven BeamtInnen. Gilt für die SPD das Grundgesetz (Art. 33 Abs. 5) noch?

Sehr geehrte Frau Schmidt,
insbesondere SPD und Grüne fordern die Abschaffung der Beamtenpensionen und die Einbeziehung der BeamtInnen in die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch VDK und Paritätischer überbieten sich hier in ihren populistischen und harschen Forderungen.
Frage an Sie:
Wie ist die Anwartschaft der im aktiven Dienst befindlichen BeamtInnen auf eine amtsangemessene Pension geschützt? (Bestands- bzw. Vertrauensschutz)
Ist es denkbar, den aktiven Beamten diese Anwartschaft zu streichen und diese aufgrund der (verhältnismäßig) niedrigen Bruttobezüge in eine äußerst ungünstige Rentenzahlung zu zwingen.
Ist es daher nicht gerade für jüngere BeamtInnen sinnvoll, den Dienst zu quittieren und sich in der freien Wirtschaft um weitaus besser bezahlte Arbeitsplätze zu bemühen – zumal der Fachkräftemangel hier lohnende Perspektiven bietet?
Leider bin ich mit 58 Jahren zu alt für diesen offensichtlich notwendigen Schritt.
MfG J.R.

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur Zukunft der Rente. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion heißt Solidarität in der Alterssicherung, dass alle Menschen im Alter eine angemessene, am erreichten Lebensstandard orientierte Absicherung erhalten und dass Altersarmut vermieden wird. Solidarität heißt auch, dass alle zur Solidargemeinschaft gehören. Realisiert werden konnte dieser Anspruch bis heute nicht, denn neben vielen Selbstständigen sind auch Beamtinnen und Beamte, freie Berufe und politische Mandatsträger nicht Teil der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Nebeneinander von unterschiedlichen Systemen ist ungerecht und steht dem Zusammenhalt in der Gesellschaft entgegen. Unser Ziel ist es deshalb, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden. Einen Schritt werden wir noch in dieser Legislatur mit der Einbeziehung der Selbstständigen in die Rentenversicherung gehen.

Bei den Beamten besteht kein Absicherungsproblem und es ist aus meiner Sicht auch keine Frage der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung, da langfristig natürlich auch entsprechend hohe Anwartschaften bestehen. Hier ist die Einbeziehung in die Rentenversicherung einzig und allein eine Frage der Gerechtigkeit. Es muss erreicht werden, dass sich auch diese Gruppe solidarisch an der Beitragsfinanzierung beteiligt. 

Entscheidend ist für mich dabei, dass sich das Gesamtniveau der Alterssicherung von Beamtinnen und Beamten nicht reduziert. Ebenso gilt es die verfassungsrechtlich geschützten Prinzipien des Berufsbeamtentums zu beachten. Bei einer Umsetzung müsste es einen großzügigen Bestandsschutz geben. 

Leider bestand zwischen den Koalitionären in dieser Legislatur keine Einigkeit, wie ein möglicher Weg zur Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung aussehen könnte. Die SPD wird sich aber weiterhin für dieses Ziel einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre 

Dagmar Schmidt, MdB

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