Was unternehmen Sie, bzw. Ihre Partei, dass das Paul-Ehrlich-Institut zeitnah auf Meldungen über Impfnebenwirkungen von Ärzten regiert.
Sehr geehrte Frau Schmidt,
was unternehmen Sie, bzw. Ihre Partei, dass das Paul-Ehrlich-Institut zeitnah auf Meldungen über Impfnebenwirkungen von Ärzten regiert. Hier nur ein Beispiel von vielen:
Mit freundlichen Grüßen
Achim G.
Sehr geehrter Herr G.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur Meldung von Verdachtsfällen an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).
Leider kann ich den von Ihnen verlinkten Artikel nicht lesen, da er sich hinter einer Pay-Wall befindet. Jedoch hat sich auch der im Artikel befragte Berliner Arzt bereits mehrfach Querdenker-Initiativen und Desinformationskampagnen als Experte zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich sind Ärztinnen und Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet, den Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung an das PEI zu melden (IfSG §6 Abs. 1, Nr. 3). Eine unterlassene oder unterbliebene Meldung würde ein Verstoß gegen geltendes Recht bedeuten.
Zusätzlich können auch betroffene Bürgerinnen und Bürger eine Meldung an das PEI machen. Wie das funktioniert können Sie hier nachlesen: https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/meldeformulare-online-meldung/nebenwirkungsmeldung-verbraucher-inhalt.html;jsessionid=83845417242D70E4F47F54159E7B5D38.intranet232?nn=169626
Die Meldung von Verdachtsfällen ist eine wesentliche Säule der Arzneimittel- und Impfstoffsicherheit und dient besonders dazu, das Nutzen-Risiko-Profil eines Medikaments oder eines Impfstoffes zu analysieren und auf dieser Grundlage weitere Empfehlungen zu geben.
In den vergangenen Wochen und Monaten hat es immer wieder Falschinformationen und Desinformationskampagnen gegeben, die Bürgerinnen und Bürger mit berechtigten Sorgen verunsichern wollen. Expertinnen und Experten widersprechen jedoch vor allem den Darstellungen, dass aus den Abrechnungsdaten von Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern Impfschäden belegbar seien. Das ist jedoch nicht der Fall. Die Zahlen sind vielfach falsch interpretiert und aus dem Kontext herausgelöst betrachtet worden.
Bei Abrechnungsdaten handelt es sich um Diagnosen, jedoch sind diese nicht automatisch bewiesene Nebenwirkungen. Somit handelt es sich bei der überwiegenden Zahl um Verdachtsfälle. Auch sagen die Abrechnungsdaten nichts über die Schwere der Nebenwirkungen aus. Viele Bürgerinnen und Bürger sind auch bei leichten Symptomen beim Arzt vorstellig geworden und nur in wenigen Fällen kann medizinisch überhaupt ein Zusammenhang festgestellt werden.
Aussagekräftiger sind dabei Anträge auf Impfschaden-Entschädigungen. Bis Ende Januar wurden ca. 1630 solcher Anträge gestellt. Bei knapp 63 Millionen geimpften Menschen in Deutschland entspricht dies 0,00259 Prozent. Zudem ist für viele Bürgerinnen und Bürger der Unterschied zwischen einer Nebenwirkung und einem Impfschaden nicht klar. Während ersteres Fälle beschreibt, bei denen die Fälle über das übliche Maß einer zu erwartenden Impfreaktion hinausgehen, sind Impfschäden zwar ebenfalls über das übliche Maß hinausgehende Impfreaktionen, jedoch kommt hier noch die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge dazu und der zeitliche Aspekt.
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen und Bedenken haben, können sich unter https://www.zusammengegencorona.de weiter informieren und erhalten Antworten auf ihre Fragen.
Wenn Sie Fragen haben sollten oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit auch an mich direkt unter dagmar.schmidt@bundestag.de wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB