Was tut die SPD um diesen unhaltbaren Zustand zu ändern? Hat der Gesundheitsminister eine Teilzeitstelle? Vielen Dank.
Insolvenzwelle bei deutschen Krankenhäusern (Stand: 11.10.2023 10:43 Uhr)
Innerhalb eines Jahres haben 34 Kliniken Insolvenz angemeldet. Nicht immer schließen die Häuser, aber viele sind in Not. Ohne eine Reform könnten bis 2030 ein Viertel aller Krankenhäuser in die Pleite rutschen.
Den kompletten Arikel finden Sie hier:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/krankenhaus-insolvenz-versorgung-gesundheit-100.html
Sehr geehrter Herr R.,
der Bundesregierung, den Bundesländern und den Regierungsfraktionen ist der Umstand der schwierigen Krankenhaus-Situation bewusst und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat unmittelbar nach seinem Amtsantritt erste Gespräche über eine mögliche Reform geführt. Eine Reform des Krankenhauswesens ist dringend notwendig, da uns ein „Weiter so“ nur vor weitere Insolvenzen stellen wird – mit gravierenden Auswirkungen auf die regionale Gesundheitsversorgung.
Seitdem haben mehrere Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und Bundesländern stattgefunden, die am Ende zu einer Reform führen sollen, die regionale und hochwertige Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Noch vor der Sommerpause Anfang Juli 2023 haben sich der Bund und die Länder auf Eckpunkte der Reform einigen können. Vier Ziele verfolgt die Reform: Entökonomisierung, Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Entbürokratisierung und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Bisher werden Krankenhäuser in Deutschland dual finanziert. Das bedeutet, dass alle Kosten, die bei der Behandlung von Patienten entstehen, durch die Krankenkassen getragen werden. Hier sind die sogenannten Fallpauschalen ausschlaggebend. In einem Katalog sind alle ca. 1.200 Fallpauschalen und ihre Abrechnungswerte angegeben. Das hat aber oft dazu geführt, dass einige Krankenhäuser aufgrund des ökonomischen Drucks bestimmte Behandlungen recht oft angewandt und abgerechnet und weniger häufig und auch weniger hoch vergütete Behandlungen so gut wie gar nicht mehr angeboten haben. Alle Investitionskosten dagegen werden von den Bundesländern übernommen. Hiernach entscheiden also die Länder, wo ein Krankenhaus gebaut, erweitert oder geschlossen wird.
Leider stehen wir auch vor dem großen Problem des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen. Nicht nur fehlen den Krankenhäusern Pflegekräfte, sondern auch entsprechendes medizinisches Personal wie Fachärztinnen und -ärzte. In manchen Regionen mussten bereits Abteilungen aufgrund des Fachkräftemangels geschlossen werden. Leistungen, die innerhalb dieser Abteilungen erbracht und abgerechnet werden könnten, können so grundsätzlich nicht mehr angeboten werden.
Bei der Krankenhausreform soll zunächst das veraltete System der Fallpauschalen abgeschafft werden und notwendige Kliniken sollen eine Vorhaltepauschale erhalten. Das bedeutet, dass auch wenn ein Krankenhaus vergleichsweise wenige Behandlungen durchführt, erhält es durch die vorgehaltenen Kapazitäten eine Art Existenzgarantie. Das hat zweitens einen Einfluss auf die Qualität der Krankenhäuser, da nicht mehr nur nach Quantität abgerechnet wird und die Patientinnen und Patienten können sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung nötig ist und gut durchgeführt wird. Dies wird durch einen weiteren Punkt mit dem jüngst in den Bundestag eingebrachten Krankenhaustransparenzgesetz unterstützt (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/krankenhaustransparenzgesetz.html). Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Die Transparenz-Offensive soll am 1. Januar 2024 starten.
Welche weiteren Punkte die Krankenhausreform beinhalten soll, können Sie dem hier verlinkten Eckpunkte-Papier entnehmen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/Eckpunktepapier_Krankenhausreform.pdf
Bereits im vergangenen Jahr hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gemeinsam mit der Koalition ein sechs Milliarden Euro schweres Energiekostenhilfspaket auf den Weg gebracht. Seit dem 01. Oktober 2022 bis zum 30. April 2024 konnten und können Krankenhäuser Energiehilfen beantragen, wenn die Kosten durch die hohen Preise bei Strom und Energie deutlich höher ausfielen als im vorherigen Bezugszeitraum. Gleichzeitig können Krankenhäuser Energiehilfen im Rahmen des Schutzschirms für Unternehmen beantragen.
Die Bertelsmann-Stiftung hat jüngst eine Halbzeitbilanz der Regierungskoalition veröffentlicht (https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2023/september/halbzeitbilanz-der-ampel-regierung-koalition-setzt-trotz-streits-viele-versprechen-um). Darin stellt die Stiftung fest, dass von den 453 Einzelvorhaben der Koalition 42 Vorhaben auf den Bereich Gesundheit entfallen und damit den drittgrößten Posten nach den Bereichen Inneres und Heimat sowie Arbeit und Soziales darstellt. Dabei wurden (mit Stichtag 16. August 2023) 17 Vorhaben entweder umgesetzt, teilweise bereits umgesetzt, sind im Prozess der Umsetzung oder mit deren Umsetzung wurde begonnen. Seit der Veröffentlichung der Studie wurden im Gesundheitsbereich weitere Vorhaben in Angriff genommen oder teilweise umgesetzt, sodass derzeit knapp die Hälfte aller gesundheitspolitischen Maßnahmen bereits als begonnen oder abgeschlossen gelten können.
Ihrem impliziten Vorwurf an den Bundesgesundheitsminister muss ich daher widersprechen. Diese Reform muss und soll mit den Bundesländern gemeinsam angegangen werden. Dabei haben die Bundesländer aufgrund ihrer unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten auch unterschiedliche Anforderungen und Argumente für eine Reform, die die Versorgung in Krankenhäusern deutschlandweit sicherstellen soll. Manche dieser Anforderungen lassen sich nur schwer übereinbringen, weshalb diese Reform nicht über Nacht erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB