Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Reiner R. •

Warum spielt die Regierung dieses Spielchen auf Kostern der Steuerzahler mit? Ist da Korruption im Spiel?

500.000 Euro Jahresmiete! Im Osten werden Flüchtlingsheime zur Goldgrube.

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin kaufen Geschäftsleute auffällig oft Immobilien, die wenig später zu Flüchtlingsheimen werden. Insgesamt flossen fünf Millionen Euro von der Verwaltung an die Investoren. Anzeichen von Begünstigung sind gegeben. Der Landkreis hält trotz Mehrkosten an der Zusammenarbeit fest.

Für Mitbürger, die an der Realität interessiert sind, hier der ganzen Artikel:
https://www.focus.de/panorama/welt/lukratives-geschaeft-mit-fluechtlingsheimen-kassieren-investoren-in-ostdeutschland-millionen_id_180223983.html

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.

Bund, Länder und Kommunen teilen sich die Kosten die bei Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten und Asylsuchenden entstehen.

Menschen in Asylverfahren erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Während der Bund im Wesentlichen dafür zuständig ist, die Asylverfahren nach geltendem Gesetz zu bearbeiten und abzuwickeln, tragen die Bundesländer die Kosten für die Erstunterbringung und Versorgung. Welches Bundesland wie viele Menschen aufnimmt, errechnet sich nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“, der die Bevölkerungszahl und das Steueraufkommen der Länder mit in die Errechnung der Zahlen einbezieht. Die meisten Bundesländer haben die Aufgaben der Unterbringung jedoch an die Kommunen vor Ort übertragen. Die Bundesländer haben im Jahr 2021 zusammen ca. 4.3 Mrd. Euro nach Asylbewerberleistungsgesetz ausgegeben. 2017 waren es noch rund 5.9 Mrd. Euro. Haben im Jahr 2015 noch etwa 975.000 Personen Leistungen bezogen, waren es im Jahr 2018 411.000 Menschen und für das Jahr 2021 haben knapp 398.000 Personen Leistungen erhalten. 2021 leistete der Bund rund 21,6 Milliarden Euro an flüchtlingsbezogenen Ausgaben (Stand: Mai 2023).

Um auf ihre konkrete Anfrage einzugehen: Der Artikel, den Sie Ihrer Frage zugrunde legen ist ein Jahr alt und beschreibt einen Vorfall in einem brandenburgischen Landkreis. Da die Unterbringung Geflüchteter und Asylbewerber in die Zuständigkeit der Länder fällt, kann ich Ihnen hierzu keine weitere Auskunft geben, insbesondere deshalb nicht, da dem Bund über die Auswahl und Anmietung keine detaillierten Angaben vorliegen. Hierzu wenden Sie sich bitte an das Land Brandenburg bzw. an den betreffenden Landkreis.

Die Kommunen stehen vor der Herausforderung, die menschenwürdige Unterbringung nach der Erstaufnahme sicherzustellen, ohne dabei zu einer Verknappung an Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger beizutragen. Die Auswahl geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten ist vielerorts begrenzt. Der Bund unterstützt hierbei mit Zahlungen zur Entlastung der Bundesländer und Kommunen (3,0 Mrd. Euro), bei Integrationsleistungen (2,3 Mrd. Euro) sowie der Aufnahme, Registrierung und Unterbringung von Menschen im Asylverfahren (1,0 Mrd. Euro).

Beim Migrationsgipfel zwischen Bund und Ländern haben sich die Chefinnen und Chefs der Länder gemeinsam mit dem Bund auf neue Regeln bei Asyl und Migration geeinigt. Asylverfahren sollen schneller durchgeführt werden, der Bund übernimmt mehr Kosten von Ländern und Kommunen, Grenzkontrollen werden verstärkt durchgeführt, Leistungen nach dem Gesetz werden – sofern möglich – als Sachleistungen ausgegeben und die Bundesregierung verhandelt mit den relevanten Staaten und Ländern über Migrationsabkommen, sodass Rückführungen durchgeführt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Schmidt, MdB

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