Warum setzen Sie sich nicht dafür ein, dass Autos mit Klimaanlagen in der Logistikbranche per Gesetz einen arbeistrechtlichen Anspruch ermöglichen. Verhindert eventuell Hitzetode.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Arbeitsschutz von Berufskraftfahrern und -fahrerinnen und der damit zusammenhängenden Schwierigkeit der Geltungsbereiche in der Arbeitsstättenverordnung.
Lassen Sie mich zu Anfang betonen, dass die Arbeit, die die Berufskraftfahrer in Deutschland leisten, meinen höchsten Respekt und meine Dankbarkeit für diese systemrelevante und schwere Arbeit erfährt. Ohne ihre Arbeit würde die Versorgung mit Lebensmitteln, Gütern und Waren nicht funktionieren – und das unter oft schwierigen Bedingungen weit weg von der Familie. Daher habe ich mich auch mit den protestierenden Berufskraftfahrern in Gräfenhausen Anfang April getroffen, die dort über einen langen Zeitraum für bessere Arbeitsbedingungen gestritten haben, getroffen und ihnen Rede und Antwort gestanden. Solche Missstände und Lohndumping dürfen wir in Deutschland nicht zulassen. Nach wie vor stehe ich dazu mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden in Kontakt.
Damit möchte ich auf gleich auf Ihre Frage eingehen: Richtig ist, dass Berufskraftfahrer nicht von der Arbeitsstättenverordnung erfasst sind, da Transportmittel von der Verordnung immer dann ausgenommen sind, wenn sie am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Und das ist bei LKW fast ausnahmslos der Fall.
Eine Verpflichtung zum Einbau einer sogenannten Standklimaanlage ist nur EU-rechtlich möglich und derzeit ist diese in den europäischen Zulassungsrichtlinien (nach denen LKW zugelassen sind) nicht aufgeführt. Auch wenn ich den Einbau und den Einsatz von Standklimaanlagen sehr befürworte, würde ein nationaler Alleingang Deutschlands dazu führen, dass andere Mitgliedsstaaten (und auch die EU selbst) klagen und Verfahren anstreben würden, da dieses Gesetz als Handelshemmnis angesehen wird. Das Gesetz müsste dann ausgesetzt werden. Daher favorisieren wir eine nachhaltige, rechtssichere und normenklare Lösung auf der richtigen gesetzgeberischen Ebene. Jedoch würde ich einen deutschen Vorstoß vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr sehr begrüßen.
Dennoch hat jeder Arbeitgeber darauf zu achten, dass die Temperatur am Arbeitsplatz – und das wäre die Fahrerkabine – die Sicherheit der Beschäftigten nicht gefährdet. Nach dem Arbeitsschutzgesetz benötigt jedes Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung, in deren Rahmen zu prüfen ist, wie eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann. Die Berufsverbände sehen hier eine Möglichkeit zum gesetzlich geregelten Einbau einer Standklimaanlage. Das müsste jedoch im Zweifel durch eine richterliche Entscheidung festgestellt werden.
Der SPD-Bundestagsfraktion ist die Schwierigkeit bewusst. Die Berufsverbände haben im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss am 18. Mai 2022 darauf auch noch einmal hingewiesen. Ich werde mich mit den Fachkolleginnen und Fachkollegen aus dem Bereich Verkehr sowie Arbeit und Soziales noch einmal über Möglichkeiten der Verbesserung der Situation von Berufskraftfahrern beraten. Gleichzeitig erwarte ich jedoch auch vom zuständigen Bundesverkehrsministerium eine entsprechende Initiative bei den relevanten EU-Gremien.
Wenn Sie Fragen haben sollten oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit auch direkt an mich unter dagmar.schmidt@bundestag.de wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB