Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Michael H. •

THG-QUOTE auch für Elektroroller

Sehr geehrte Frau Schmidt, in den letzten Jahren fahre ich statt mit dem Auto mit einem Elektroroller UNU zur Arbeit. Mit dem Fahrrad ist die Strecke leider zu weit. Da ich statt mit Verbrenner mit dem Elektrofahrzeug fahre, spare ich viele Treibhausgase ein. Dies wurde mir mit der jährlichen Zahlung der THG Prämie honoriert . Nun wurde dies aber leider für Riller bis 45 kmh gestrichen. Beim Auto aber nicht. Es ist sehr schade, da ich zum einem deutlich weniger Energie als ein EAuto verbrauche und nicht entsprechend gleichbehandelt werde. Auch wäre es für mich beim nächsten Kauf dann wieder sie Frage,ob ich auf einem ERoller verzichte und wieder Auto fahren muss. Öffentliche sind keine Alternative, da ich fast 1,5 h brauche, mit dem Roller 20 min. Könnten Sie dafür eintreten, dass die THG-Prämie wieder für zugelassene Kleinfahrzeuge wie ERoller gelten. Viele Dank für Ihre Bemühungen

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur sogenannten „THG-Prämie“ für Elektrofahrzeuge, auf die ich im Folgenden gerne eingehen möchte. Zunächst möchte ich Ihnen aber dafür danken, dass Sie sich für ein umweltfreundliches Verkehrsmittel entschieden haben und grundsätzlich bereit sind, sich auch erneut für einen E-Roller zu entscheiden.

Wie Sie sicher wissen, ist die Mineralölwirtschaft verpflichtet die CO2-Emissionen ihrer Kraftstoffe durch den Einsatz von erneuerbaren Energien um einen prozentualen Wert, der Treibhausgas-Quote, zu senken. Mit der THG-Quote setzt Deutschland die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie um. Bisher wurden durch das System hauptsächlich Biokraftstoffe gefördert. Seit 2018 kann sich die Mineralölwirtschaft aber auch die Bereitstellung von Strom für E-Fahrzeuge auf ihre gesetzliche Verpflichtung anrechnen.

Die THG-Quote fördert also Energieerzeugnisse. In der Öffentlichkeit herrscht häufig das Missverständnis, dass durch die THG-Quote Fahrzeuge gefördert werden, was daran liegt, dass bei Ladungen von E-Fahrzeugen im privaten Bereich ein Pauschalwert angerechnet wird. Dies vereinfacht das Verfahren, weil es dadurch nicht notwendig ist, dass die Mineralölkonzerne exakte Stromwerte aus Haushalten ermitteln und berichten bzw. diese durch das Umweltbundesamt (UBA) überprüfen zu lassen. Für die Antragsstellung genügt es, die Zulassungsbescheinigung vorzulegen. Der derzeit gültige Pauschalwert beträgt 2000 kWh und entspricht der Strommenge, die für ein Pkw in Deutschland im Durchschnitt zu Hause entnommen wird.

Mit der Weiterentwicklung des Systems im Jahr 2021 wurde die Förderung deutlich verbessert. Privatpersonen können den Quotenhandel mit der Mineralölwirtschaft über Zwischenhändler abwickeln, die den Fahrzeugbesitzern derzeit jährlich um die 300 € bieten. Dies stellt eine attraktive Unterstützung des Betriebs elektrischer Fahrzeuge dar, finanziert durch den Handel mit der Mineralölwirtschaft.

Die Verbesserung der Förderung und Vereinfachung des Verfahrens führte jedoch dazu, dass nunmehr auch Halter von Kleinstfahrzeugen diese bei den Zulassungsbehörden freiwillig anmelden und die Zulassungsbescheinigung für die Anrechnung der Strommengen nutzen. Zwar ist auch diese Form der Mobilität zu unterstützen, dies soll jedoch aus folgenden Gründen nicht über die THG-Quote erfolgen:

Der Pauschalwert von 2000 kWh ist für Kleinstfahrzeuge viel zu hoch angesetzt. Die Anrechnung unrealistisch hoher Strommengen mindert damit aber die Notwendigkeit, andere nachhaltige Energieträger zur Quotenerfüllung einzusetzen, was wiederum zu weniger CO2-Minderung im Verkehr führt. Auch gefährdet eine solche Überförderung die Akzeptanz für das Gesamtsystem.

Weiterhin haben insbesondere die Zulassungsbehörden der Kommunen mehrfach den Umstand beklagt, dass Halter von Kleinstfahrzeugen eine freiwillige Zulassung beantragen und damit zu einer Antragsflut beitrugen, die vor allem den normalen Betrieb deutlich beeinträchtigt hat.

Das geltende Recht ermöglicht es, dass auch für andere Fahrzeugklassen besondere Pauschalwerte festgelegt werden. So sind Werte für leichte Nutzfahrzeuge und Busse verkündet worden. Letzteres führte dazu, dass der Betrieb von elektrischen Bussen im ÖPNV für kommunale Verkehrsbetriebe deutlich attraktiver wurde. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) plant (auch gemäß Masterplan Ladeinfrastruktur II) weitere Schätzwerte, etwa für Lkw, zu verkünden. Die Verkündung weiterer Schätzwerte insbesondere zur Förderung des Betriebs von schwereren E-(Nutz)Fahrzeugen ist innerhalb der Bundesregierung unstrittig und wird insbesondere vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) begrüßt.

Viele Kommunen und Stromversorger bieten Prämien und Förderungen beim Kauf von Elektro-Kleinstfahrzeugen wie Rollern an. Auch wenn Ihr Stromanbieter nicht direkt ein solches Programm auf seiner Seite bewirbt, können Sie diesen direkt anfragen, ob die Möglichkeit grundsätzlich bestünde, einen Zuschuss zu erhalten.

Wenn Sie Fragen haben sollten oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit unter dagmar.schmidt@bundestag.de direkt an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dagmar Schmidt, MdB

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