Sehr geehrte Frau Schmidt, für 2023 war der Zuschuss zur Haushaltshilfe geplant, wann können Familien und insbesondere berufstätige Mütter mit dieser dringend nötigen Hilfe rechnen?
Sehr geehrte Frau L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zu den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Zuschüssen für Haushaltshilfen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Bundesminister Hubertus Heil hatte Anfang der Wahlperiode einen Vorschlag zur Umsetzung der Maßnahme im Kabinett vorgelegt, mit der wir das Leben durch Alltagshelferinnen und Alltagshelfer leichter machen wollen.
Alltagshelferinnen und Alltagshelfer tragen entscheidend zur Entlastung von Familien bei. Gerade Eltern von kleinen Kindern hätten bei der Kinderbetreuung oder bei der Hausarbeit gerne mehr Unterstützung. Von den bisher bestehenden Steuerentlastungen für Haushaltshilfen profitieren aber vor allem wohlhabende Menschen. Doch auch Normalverdienende sollen sich Alltagshelfer leisten können – und das legal!
Statt der steuerlichen Entlastungen wollen wir einen neuen Zuschuss entwickeln, der sozial gestaffelt ist. Im Fokus stehen dabei für uns zunächst Familien mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen. Die Abrechnung soll so einfach wie möglich organisiert werden, am besten über eine App, auf der zertifizierte Firmen ihre Dienstleistungen anbieten können. Wir wollen Familien entlasten, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schaffen und Schwarzarbeit beenden.
Leider liegt dieser Entwurf nach wie vor beim Bundesministerium der Finanzen, ohne dass bisher eine weitergehende Prüfung oder Umsetzung seitens des zuständigen Bundesministers Lindner erfolgte. Dem BMAS sind ohne die Freigabe der dazu notwendigen Mittel vorerst die Hände gebunden.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich auf ihrer letzten Klausursitzung auf Initiative der Arbeits- und Sozialpolitiker noch einmal hinter den Vorschlag des BMAS gestellt und fordert die zuständigen Fachministerien auf, dem Bundestag zügig einen Entwurf zuzuleiten, über den verhandelt und abgestimmt werden kann, damit die Regelung eine rechtssichere und normenklare gesetzliche Grundlage erhält. Wann diese Zuleitung erfolgt, kann ich Ihnen heute noch nicht sagen und ich muss Sie daher noch um Geduld bitten.
Sollten Sie bis dahin Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich auch unter dagmar.schmidt@bundestag.de jederzeit direkt an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB