Sehr geehrte Frau Schmidt, bis zum 31. August 2022 gilt die aktuelle Version der Einreiseverordung. Ist es möglich, dass diese auch vor dem 1. September noch geändert?
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur aktuellen Einreiseverordnung der Bundesrepublik. In der Tat wird die derzeit gültige Einreiseverordnung zum 31. August 2022 auslaufen. Es ist an der Bundesregierung, Verordnungen zu erlassen, abzuändern oder außer Kraft zu setzen. Das geschieht jeweils auf Grundlage eines vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes, dass der Bundesregierung diese Vollmachten zu einzelnen Verordnungen ausstellt.
Derzeit sind dem Ausschuss für Gesundheit, bzw. dem Deutschen Bundestag keine konkreten Pläne zur Verlängerung oder Nachfolgeregelung der Einreiseverordnung zum 01. September 2022 bekannt. Ich weiß auch von keinen weiteren Referentenentwürfen aus dem Bundesministerium für Gesundheit oder dem Auswärtigen Amt.
Ob vor dem 01. September 2022 noch eine Änderung/Verlängerung erfolgen wird, kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht sagen. Wenn Sie Fragen haben sollten, sollte sich die Bundesregierung mit einem konkreten Vorschlag an den Deutschen Bundestag wenden, können Sie sich auch jederzeit bei Fragen oder bei dem Wunsch nach weiteren Informationen direkt an mich unter dagmar.schmidt@bundestag.de wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB