Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Dennis D. •

Klimaschutz & Bürgerentlastung ohne Förderung der Bürger? Was will diese Bundesregierung eigentlich???

Liebe Dagmar,

wir renovieren kommendes Jahr das Dach, packen eine PV-Anlage drauf, planen die Anschaffung einer Brauchwasserwärmepumpe und vieles mehr, um vom Gas wegzukommen. Der Bund streicht unterdessen die Förderungen für derlei Maßnahmen immer mehr zusammen. Auf PV-Anlagen gibt es schon lange keine Förderung mehr, auf die BWP ebenfalls nicht. Auch Speicher- und Notstrommodule für die PV-Anlage werden nicht gefördert, genauso wenig wie andere Energieträger wie Pelletöfen. Und wo noch Förderung besteht (Dämmung des Daches, Wärmepumpe) wird sie in 2 Wochen überall gekürzt. Wie bitte passt das zusammen? Nun soll auch noch eine Gasumlage kommen! Das heißt für normale Menschen wie mich: Urlaub gestrichen, Lebensstandard massiv gesenkt, Klamotten kaufen wir eigentlich nur noch für die Kinder, Essen gehen ist seit Monaten tabu, gekocht wird nur noch, was im Angebot ist.

Wann macht die SPD eigentlich mal wieder Politik für uns Normalos und nicht für die "Berliner Blase"!?

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Lieber Dennis,

ich danke Dir für Deine Nachricht zur Förderfähigkeit von Photovoltaik- sowie modernen Heizungsanlagen und den derzeit stattfindenden Preissteigerungen. 

Nach zwei Jahren in der Pandemie ist die Lage auf dem internationalen Energiemarkt und bei den internationalen Lieferketten besonders angespannt. Verschlimmert wird diese Situation noch durch den Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine und die deutlich gedrosselten Gaslieferungen von russischer Seite. Das trifft insbesondere Deutschland schwer, da wir in so vielen Bereichen abhängig vom bisher günstigen Gas aus Russland sind. 

Beinahe alle Bürgerinnen und Bürger spüren die zusätzliche Mehrbelastung jeden Tag beim Blick in den Geldbeutel. Die Bundesregierung und die Regierungskoalition haben sich daher auf drei Entlastungspakete geeinigt, die die Bürgerinnen mit Steuererleichterungen und gezielten Fördermaßnahmen, einer umfangreichen Reform energiepolitischer Gesetze und anderen Maßnahmen in dieser herausfordernden Zeit entlasten sollen. Welche Vorhaben im dritten Entlastungspaket vorgesehen sind, findest Du hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/drittes-entlastungspaket-2082584.  

  

Den Vorwurf, es würde Politik für eine „Berliner Blase“ gemacht werden, weise ich jedoch entschieden zurück. Bereits mit dem ersten Entlastungspaket entfiel für alle Bürgerinnen und Bürger die EEG-Umlage zum 01. Juli 2022. Das bedeutet bundesweit eine Entlastung bei den Stromkosten von ca. 6.6 Milliarden Euro. Rückwirkend zum 01. Januar 2022 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.200 Euro. Der Grundfreibetrag wurde um 363 Euro angehoben und für alle Fernpendler gibt es ab dem 21. Kilometer 38 ct. innerhalb der Entfernungspauschale und der Mobilitätsprämie. 

Im zweiten Entlastungspaket hat die Bundesregierung die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß für die Monate Juni bis August gesenkt: Für Benzin reduziert sich der Energiesteuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter. Im selben Zeitraum konnten alle Bürgerinnen und Bürger mit dem 9-Euro-Ticket kostengünstig den ÖPNV und Regionalverkehr bundesweit nutzen. Eine Nachfolgeregelung für dieses Ticket wird dem dritten Entlastungspaket folgen. Alle einkommenssteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger erhalten darüber hinaus eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Familien mit Kindern erhalten den Kinderbonus 2022 als Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind. 

Weitere steuerliche Maßnahmen entlasten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich. So zum Beispiel durch eine erweiterte Verlustverrechnung, der Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr, der Verlängerung der Home-Office-Pauschale und steuerfreien Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld. Das dritte Entlastungspaket wird noch einmal deutlich größer ausfallen als die beiden vorhergehenden Pakete zusammen: mit 65 Mrd. Euro können Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin mit der Unterstützung der Bundesregierung rechnen. 

Es ist zudem nicht wahr, dass der Bund seine Programme zur Förderung der PV-Anlagen gestrichen hat und Speichermodule für diese Anlagen ebenfalls nicht fördern würde. In der Tat ist es so, dass der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichern das Programm Erneuerbare Energien 270 (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Eneuerbare-Energien-Standard-(270)/?kfwmc=vt.kooperationen.finanztip.ees-au|2017.ratgeber.textlink&wt_cc1=wohnen&wt_cc2=pri|bestandimmobilie) aufgelegt hat. Es ermöglicht, die Anlagen so zinsgünstig zu finanzieren. Auch eine reine Finanzierung von Batteriespeichern ist so möglich, sollte bereits eine PV-Anlage am Wohnhaus existieren. Der Fokus der PV-Förderung von Bund (und auch der Länder) liegt immer stärker auf der "netzdienlichen Integration" von PV-Anlagen. 

Es besteht außerdem ein bundesweiter Anspruch auf Einspeisevergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist werden soll oder wird. Für Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kW, die ab dem 29.07.2022 in Betrieb gehen beträgt die Vergütung 8.2 ct/kWh. Diese Vergütung gilt für mindestens 20 Jahre. Die Vergütung für Anlagen bis zu einer Leistung von 40 kW beträgt 7.1 ct/kWh und Anlagen bis 1 Megawatt erhalten 5.8 ct/kWh. Sollte der Solarstrom als Volleinspeiser weitergegeben werden, dann liegt die Einspeisevergütung noch einmal höher bis zu einer Anlagenleistung von 10 kW 13 ct/kWh und bis 100 kW sind es 10.9 ct/kWh. Weitere 0.4 ct/kWh erhalten diejenigen, die den Strom durch einen Direktvermarkter abnehmen lassen. 

Weiterhin gibt es eine Bundesförderung für effiziente Gebäude, die sowohl besondere Einzelmaßnahmen, Nichtwohngebäude und natürlich Wohngebäude mit abdeckt (https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html). Die Förderung kann je nach Maßnahmen als Zuschuss- oder Kreditvariante erfolgen und deckt auch Wärmepumpen ab und in vielen Fällen auch die Beratung durch einen unabhängigen Energieberater. 

Mir ist bewusst, dass viele Bürgerinnen und Bürger besonders nach der herausfordernden Zeit in der Pandemie wieder zurück in die Normalität wollen. Mit den ergriffenen Maßnahmen sind wir auf einem guten Weg, den anstehenden Herbst und Winter gut zu bestehen. Für die SPD-Bundestagsfraktion und die Regierungskoalition ist bereits jetzt klar, dass wenn weitere Entlastungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, diese auch beschlossen werden. 

Solltest Du Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, kannst Du Dich auch jederzeit und wie bisher direkt an mich unter dagmar.schmidt@bundestag.de wenden. 

Mit freundlichen Grüßen  

  

Dagmar Schmidt, MdB 

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