Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Achim G. •

Frage an Dagmar Schmidt von Achim G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Schmidt,

hab ich das neue Infektionsschutzgesetz, für das Sie ja auch gestimmt haben, richtig verstanden, dass ich mit meiner Frau, also 2 Personen, meine Schwester 1 Haushalt nicht besuchen darf und dafür mit bis zu 5 Jahren Gefängnis betraft werden kann? Jedoch darf meine Schwester mich und meine Frau in unserem Haushalt gesetzeskonform besuchen?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da wir für Wochenende planen wollen, wer nun wen besuchen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Gross

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gross,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Für schnellere Antworten oder den direkten Kontakt bei dringenden Anliegen möchte ich Sie bitten, dass Sie sich in Zukunft direkt an mein Büro unter dagmar.schmidt@bundestag.de oder der Rufnummer 030 227 77107 wenden.

Zunächst möchte ich Sie beruhigen: Ich kann auch ausschließen, dass man bei Verstößen gegen die Regelung mit einer Gefängnisstrafe belangt werden kann. Hier greifen lediglich die Bußgelder aus § 73 IfSG, die Sie hier einsehen können: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html

Meine persönliche Interpretation des Gesetzes ist, dass es egal ist, wo man sich trifft, solange nur ein Haushalt mit einer weiteren Person zusammenkommt. Das Infektionsrisiko ist an beiden Orten gleich hoch.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dagmar Schmidt

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