Frage an Dagmar Schmidt von Günter J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Betr. Doppelverbeitragung
Mit Parteitagsbeschluß der CDU vom 8.12.2018 und Bundesratsbeschluß vom 15.4.2019 sowie der Zustimmung aller im Bundestag vertretenen Parteien (auch der SPD) sollte die Doppelverbeitragung der KK-Beiträge für Betriebsrenten beendet werden.
Die Nichtlieferung von Ankündigungen vertieft nach dem seit 15 Jahren andauernden Rentenraub das Mißtrauen von 6 Millionen Betriebsrentner. Wie lange will die Groko noch die Geduld der betroffenen strapazieren und die Abwanderung zu Protestparteien selbst verursachen?
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann Ihren Ärger darüber nachvollziehen, dass bisher die Abschaffung der Doppelverbeitragung noch nicht beschlossen wurde.
Die SPD hat schon im Juni 2017 auf ihrem Parteitag beschlossen, dass sie sich für die Abschaffung der Doppelverbeitragung einsetzen wird. Künftig soll nur noch der Arbeitnehmerbeitrag von den Versicherten gezahlt werden, wie dies schon bei Alterseinkommen aus der gesetzlichen Rente der Fall ist.
Aktuell gibt es einen Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums, der die Abschaffung der Doppelverbeitragung mit Hilfe von Steuermitteln vorsieht. Wie schon oben beschrieben, wollen wir als SPD die Abschaffung der Doppelverbeitragung, jedoch sind wir der Meinung, dass dies aus Mitteln der Krankenkassen finanziert werden müsste, die aktuell Rücklagen in Höhe von mehr als 20 Milliarden Euro haben. Denn Krankenkassen haben von der damaligen Regelung profitiert.
Die Bundeskanzlerin Frau Merkel hat jedoch das Gesetz komplett gestoppt. Ohne Zustimmung der Bundeskanzlerin können wir leider aktuell keine Lösung vereinbaren. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, eine Lösung im Sinne der Versicherten zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schmidt, MdB